Hans-Heinrich Dieter

Entschuldigung bei Schwulen?   (01.01.2020)

 

Bis 1969 wurden homosexuelle Männer in Deutschland generell strafverfolgt. In der Bundeswehr galten sie laut einer „Zentralen Dienstvorschrift“ aus der Zeit Helmut Schmidts auch danach noch als „Sicherheitsrisiken“. Der erste Wehrdienstsenat beim Bundesverwaltungsgericht stellte im Oktober 1979 fest: „Homosexuelle Neigungen schließen die Eignung eines Soldaten zum Vorgesetzten aus“. 1980 beschied das Verteidigungsministerium, dass schwule Soldaten die Kampfkraft der Truppe gefährdeten. Bis 1984 wurden sie als Wehrpflichtige ausgemustert oder entlassen. Noch bis zum Jahr 2000 durften sie nicht Berufssoldaten werden und weder als Vorgesetzte noch als Ausbilder tätig sein. Das BVerfG entschied erst 2000, dass die Bundeswehr der Benachteiligung gleichgeschlechtlich lebender Soldaten ein Ende setzen muss. Deswegen ist seit dem Jahr 2000 in der Zentralen Dienstvorschrift 14/3 geregelt, wie Bundeswehrsoldaten mit dem Thema Sexualität umzugehen haben. Toleranz und Diskriminierungsfreiheit gegenüber Homosexuellen sind seitdem in der Truppe Pflicht. Der Dienst für Deutschland in der Bundeswehr wird also auf der Grundlage von Recht und Gesetz geleistet. Die Bundeswehr hat die Entscheidung des BVerfG erfolgreich umgesetzt. In den Streitkräften gibt es auch keine gravierenden Probleme mit Homophobie. Der ehemalige Wehrbeauftragte Königshaus sprach 2014 von einer einstelligen Zahl von Bundeswehrangehörigen, die sich pro Jahr über Benachteiligung wegen ihrer sexuellen Orientierung bei ihm beklagten. Insgesamt entsprach und entspricht der Umgang der Bundeswehr mit Homosexuellen und dessen Entwicklung weitestgehend dem allgemeinen gesellschaftlichen Umgang.

Grüne fordern nun von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer eine offizielle Entschuldigung bei homosexuellen Soldaten für die Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Bisexuellen in der Armee. Dazu ist AKK offenbar nicht bereit – wofür sollte sie sich im Namen der Bundeswehr auch entschuldigen, wenn die Streitkräfte auf der Grundlage von Recht und Gesetz gehandelt haben?

Die Grünen sehen das natürlich anders. Es sei bedauerlich, dass die Betroffenen weiter auf eine Entschuldigung warten müssten und viele ehemalige Soldaten dies möglicherweise nicht mehr erleben würden. „Demokratien und Rechtsstaaten sind nicht fehlerfrei, aber sie unterscheiden sich von Unrechtsstaaten dadurch, dass sie ihre Fehler erkennen, eingestehen und korrigieren. Diese souveräne Haltung erwarten wir Grüne von der Ministerin“, meint der „queerpolitische Sprecher“ der Grünen im Bundestag, Sven Lehmann.

Wenn die Grünen aus PR-Gründen als Opposition eine solche Forderung stellen, dann mag man das zwar verstehen, sollte das Anliegen aber als ungerechtfertigt konsequent und mit Nachdruck zurückweisen. Dass aber gerade die Grünen eine solche Forderung stellen, obwohl sie ihre pädophile Vergangenheit immer noch nicht aufgearbeitet haben, ist eine bodenlose Frechheit.

Diese dunkle pädophile Vergangenheit – man will hoffen, dass es nur Vergangenheit ist - ist 2013 im Zusammenhang mit belegten Aussagen des Dany Cohn-Bendit und noch nicht lange zurückliegenden rechtspolitischen Aktivitäten des damaligen grünen Abgeordneten Volker Beck ins öffentliche Interesse gerückt. Anders als der sexuelle Missbrauch von Kindern durch Kirchenvertreter haben die Medien das Problem bisher nur sehr halbherzig aufgegriffen und sich offensichtlich damit begnügt, dass die heutigen Grünen „erschrocken“ sind über ihre Aktivitäten in der Vergangenheit und die damaligen Vorgänge aufarbeiten lassen wollen. Bis zum Ergebnis gilt natürlich für Grüne die Unschuldsvermutung. Und bis zur Vorlage von Erkenntnissen wird natürlich vom rot/grünen Medienmainstream eher verharmlost, verdunkelt und weichgezeichnet. Grüne, die von der katholischen Kirche mit Recht lückenlose Aufklärung von Fällen des Kindesmissbrauchs und jetzt eine Entschuldigung von der Bundeswehr für gesetzeskonformes Verhalten fordern, sollten nun selbst endlich und letztendlich alles daransetzen, die pädophilen Grauzonen aufklären zu lassen, Schuldige zu benennen und die erforderlichen und entsprechenden Konsequenzen ziehen. Dass diese versprochene Aufklärung immer noch nicht geleistet ist, lässt berechtigt an der „Unschuld“ nicht weniger Grüner und an der Glaubhaftigkeit der Partei zweifeln!

Die Bundeswehr sollte sich bei Schwulen nicht entschuldigen, dafür gibt es keinerlei Veranlassung! Die Bundeswehr sollte vielmehr prüfen, wie sie mit schwulen Soldaten umgeht, die bis 2000 rechts- und vorschriftenwidrig Dienst in der Bundeswehr geleistet haben, wie z.B. der 1963 geborene proletenhafte MdB Johannes Kahrs, der nach dem Abitur zwei Jahre Wehrdienst als Reserveoffizier geleistet und sich dann offenbar in Wehrübungen und später, durch sein politisches Amt begünstigt, bis zum Oberst der Reserve „hochgeschummelt“ hat. Denn mindestens 17 Jahre (1983-2000) hat er als schwuler Soldat widerrechtlich Dienst geleistet, sich gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes und diesbezügliche Vorschriften zum Vorgesetzten ausbilden lassen und so die Bundeswehr betrogen, wie auch seine Kameraden hintergangen. Man kann sich als Soldat nur sehr schwer vorstellen, dass der zum Hass neigende Politiker aus dem Nutten- und Sexual-Milieu von Sankt Pauli und Sankt Georg ein Gewinn für die Bundeswehr ist. Die Tauglichkeit als Vorgesetzter und Oberst der Reserve ist ohnehin kaum vorstellbar!

(01.01.2020)

 

 

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