Hans-Heinrich Dieter

Verharmloster Linksextremismus   (04.06.2023)

 

Seit des - von Merkel initiierten - Staatsversagens im Rahmen der Flüchtlingskrise ab 2015 haben sich rechtsradikale/-extreme und antisemitische Vorfälle in Deutschland verstärkt. Dem muss mit allen Mitteln des Rechtsstaates konsequent entgegengewirkt werden, denn Rechtsradikalismus und Antisemitismus sind mit unserer Verfassung nicht vereinbar und gefährden unser freiheitliches Gemeinwesen sowie die Würde deutscher Staatsbürger und in Deutschland lebender Menschen. Deswegen ist es gut und richtig, dass auch die Ampel dem Rechtsextremismus und dem Antisemitismus verstärkt entgegentreten will.

Aber alles staatliche Handeln muss ausgewogen und gerecht sein. Mir ist nicht bekannt, dass Linksradikalismus in Deutschland je Schwerpunktthema einer Innenministerkonferenz war. Das liegt nach meiner Beobachtung daran, dass weder Politik noch Medien Linksradikalismus als Gefahr für unsere Demokratie wahrnehmen wollen und deswegen Linksradikale und ihre Straftaten verharmlosen. Politik und Medien sprechen ja auch nicht von „Linksextremen“, sondern von „links eingestellten Demonstranten“, „Aktivisten“ oder „Linksautonomen“. Linke Gewalttaten werden vom rot/grünen/Roten Politik- und Medienmainstream offenbar eher als Robin-Hood-Aktivismus, denn als Rechtsbruch und Straftaten eingeordnet. So entsteht der Eindruck, dass Gewalt von rechts eher dramatisiert und Gewalt von links eher bagatellisiert wird und so werden ungerechte Doppelstandards wahrgenommen.

Und „politisch links eingestellte Umweltaktivisten“ hielten den Hambacher Forst seit Jahren besetzt, um dessen vollständige Abholzung zu verhindern. Die Polizei stieß bei den langwierigen Räumungsaktionen immer wieder auf erbitterten Widerstand, der sich etwa in schweren Rechtsbrüchen zum Teil Vermummter gegen die mit Fäkalien beworfenen Ordnungskräfte richtet. Nach Erkenntnissen der Behörden finden dort gewaltbereite Extremisten Unterschlupf. Bei der Verfolgung des vermeintlich hehren Zieles: „Rettung des Hambacher Forstes“ leisteten die „Aktivisten“ zumindest Widerstand gegen die Staatsgewalt und begingen Land- und Hausfriedensbruch.

Die gewaltsamen G20-Demonstrationen in Hamburg und die damit verbundenen Straftaten unter dem Motto „Welcome to Hell“ sind uns allen noch bewusst. Drastische Strafen, wie vom damaligen Bürgermeister Scholz erwünscht, sind nicht bekannt geworden – und der Ausgangspunkt der Gewalt, die „Rote Flora“ existiert immer noch, genau wie andere Zentren linksextremer Gewalt in der Bundesrepublik. Darüber hinaus musste man den Eindruck gewinnen, dass die links/grüne Politik die „Gewalt“ der Polizei sehr viel kritischer bewertete als die linken Gewaltexzesse und Straftaten, die ja auch „Hell“ erlebbar machen sollten.

Und 2019 haben ungefähr 400 „Aktivisten“ damit begonnen, die Tagebaue in der Lausitz und in der Nähe von Leipzig zu blockieren. Bei der Protestaktion des Bündnisses „Ende Gelände“ kam es zu Handgreiflichkeiten und nach Angaben der Polizei wurden durch den gewaltsamen linksradikalen Widerstand gegen die Staatsgewalt drei Beamte verletzt. Außerdem hielten hunderte „Aktivisten“ die Gleise der Kohlebahn besetzt, über die das Kraftwerk mit Nachschub versorgt wird. Dadurch wurde die Versorgung der Bevölkerung der Städte Cottbus und Peitz mit Fernwärme gefährdet. Von einer Einleitung der Strafverfolgung gegen die Straftäter wurde nichts bekannt.

Die linksradikale Bewegung „Extinction Rebellion“, von der es heißt, sie mache mit „friedlichem Ungehorsam“ auf den drohenden Klimakollaps und das massive Artensterben aufmerksam, hat Ende 2019 über mehrere Tage Straßen in der Innenstadt Berlins blockiert und die Berliner Bürger massiv dadurch genötigt, dass deren Freiheit der Bewegung stark eingeschränkt war, von den verursachten Staubildungen und langen Umwegen mit verstärkten Emissionen ganz zu schweigen! Es ist nicht bekannt, dass sich die Ordnungskräfte erfolgreich für die Widerherstellung der Bewegungsfreiheit Berliner Bürger eingesetzt haben und dass Straftaten verfolgt wurden.

Und besonders bedenklich ist es, wenn linksradikale Studenten – also die Guten - in Göttingen, Gießen, Frankfurt und Hamburg Vorlesungen von Professoren und Politikern unterbinden und so das hohe Gut der Meinungsfreiheit nachhaltig verletzen und die Universitäten diese Attacken gegen das Grundgesetz billigend zur Kenntnis nehmen oder sogar unterstützen. Dabei handelt es sich bei den verhinderten Vortragenden weder um Nazis noch um Nationalisten, sondern einfach um Menschen, die eine andere – im links/rot/grünen Milieu unpopuläre - Sicht auf die Geschehnisse in Deutschland und Europa vertreten. Solche Menschen werden dann sehr schnell hasserfüllt als „Nazi“ oder „Faschist“ verleumdet, diskriminiert und in die rechte Ecke verbannt. Solch ein linksradikaler, geradezu links-orthodoxer Fundamentalismus ist zutiefst antidemokratisch und richtet großen politischen Schaden an. Aber solche undemokratische Intoleranz wird in Deutschland von nicht wenigen Bürgern damit gerechtfertigt, dass sie ja der „Durchsetzung des Guten“ dient. Man kann sich gut vorstellen, wie sich diese angehenden Vertreter der „intellektuellen deutschen Elite“ später im Beruf und in der Gesellschaft auswirken, denn wir haben ja Erfahrung mit den Auswirkungen des Marsches der 68er durch unsere Institutionen!

Und nun haben wir es mit der „Letzten Generation“ zu tun. Das ist ein Bündnis von Wutbürgern aus der Umweltschutzbewegung mit dem erklärten Ziel, durch Mittel des zivilen Ungehorsams Maßnahmen der deutschen Bundesregierung gegen die Klimakrise zu erzwingen. Auch diese selbsternannten Klimaretter dieser 2021 gegründeten linksradikalen „Letzten Generation“ werden von rot/grünen Mainstream-Medien und von links/rot/grünen Politikern als „Aktivisten“ bezeichnet und verharmlost. Dabei ist ihr rot/grüner Aktivismus gekennzeichnet durch den schnellen und rücksichtslosen Überfall auf Kulturgut oder durch nachhaltige Verkehrsstörungen, die den Berufsverkehr behindern und die Freiheit der Mitbürger vielfältig beeinträchtigen. Mutwillige Sachbeschädigungen fremden Eigentums, Sachbeschädigungen der Verkehrsinfrastruktur und Beeinträchtigungen der Freiheit der Mitbürger sind in der Regel Straftaten, die geahndet werden müssen.

In Dresden klebten sich neulich „Straftäter“ an den Rahmen von Raffaels Sixtinischer Madonna, in London bekamen Vincent van Goghs „Sonnenblumen“ Tomatensuppe ab und dann bewarfen zwei „Straftäter“ in Warnwesten im Potsdamer Museum Barberini, ein über 100 Millionen Euro teures Gemälde Claude Monets mit Kartoffelbrei, dabei wurde der Bilderrahmen beschädigt. Die Reparatur des beschädigten Rahmens zuzüglich der Einnahmeausfälle durch Schließung des Museums machen einen fünfstelligen Euro-Betrag aus.

Wer die geltende Rechtsordnung verletzt, wer die Bevölkerung nötigt, wer rücksichtslos überliefertes Kulturgut attackiert und wer Zerstörung oder langfristige Schäden in Kauf nimmt, muss für die Schäden haften und strafrechtlich geahndet werden. Das geschieht in unserem theoretisch gut verfassten Rechtsstaat praktisch aber zu selten. Denn unsere häufig rot/grünen Richter sind sehr oft von Zweifeln geplagt und diese Zweifel wirken sich dann positiv für solche undemokratischen und kulturlosen Straftäter aus.

Und nun wurden in Dresden am Ende eines Linksextremismus-Verfahrens gegen die linksextreme Lina E. und drei weitere Angeklagte Urteile gesprochen. Lina E. und ihre Mit-Straftäter wurden wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung und schweren körperlichen Angriffen gegen „Neonazis“ zu Haftstrafen verurteilt. In der TAZ heißt es: „Die Leipziger Autonome Lina E. wird vor dem Oberlandesgericht Dresden zu gut fünf Jahren Haft verurteilt, ihre drei Mitangeklagten bekommen Strafen bis zu gut drei Jahren Haft. … Es sind die härtesten Urteile gegen Linksradikale seit Jahren in diesem Land. Und die Bundesanwaltschaft hatte sogar noch höhere Strafen gefordert.“ Es ist bezeichnend, dass die TAZ von der „Leipziger Autonome Lina E.“ spricht und das Urteil als „heftig“ bezeichnet, da man offensichtlich ein Exempel statuieren wollte. Dabei handelte es sich bei den Angriffen auf die von den Linksextremen so eingeschätzten „Rechtsextremen“ um Selbstjustiz unter Anwendung massiver Gewalt mit Hämmern und Schlagwaffen, die zu schweren Verletzungen führte und auch zum Tod der Angegriffenen hätte führen können. Dass die Richter dem geforderten Strafmaß der Bundesanwaltschaft angesichts der Schwere der Verbrechen nicht folgten, ist „gängige“ Praxis unserer oft zweifelgeplagten Richter. Denn es heißt ja „Im Zweifel für den Angeklagten“ und an der massiven Schuld von „gutwilligen“ oder psychisch beeinträchtigten Straftätern zweifelt man natürlich gerne. Inzwischen wurde der Haftvollzug ausgesetzt.

Und nun gab es in mehreren deutschen Städten mehr oder weniger gewalttätige Demonstrationen für die linksextreme Lina E. und nachdem eine Kundgebung der linksextremen Szene in Leipzig verboten wurde, kam es zu Ausschreitungen mit brennenden Autos, brennenden Barrikaden, Stein- und Flaschenwürfen gegen die Polizei und verletzten Beamten. Nach diesen massiven Gewaltanwendungen kam es lediglich zu fünf Verhaftungen. Das offensichtlich sehr rücksichtsvolle Vorgehen der Polizei verhindert die immer zu erwartende links/grüne Kritik am vermeintlich „übergriffigen“ Verhalten der Ordnungskräfte natürlich nicht.

Wir müssen in Deutschland Maß und Mitte zurückgewinnen, Recht und Ordnung durchsetzen und Doppelstandards vermeiden. Unser Rechtsstaat lässt sich nicht mit Blick durch eine rosarote Brille erhalten!

(04.06.2023?

 

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