Hans-Heinrich Dieter

Erschreckender Journalismus   (27.06.2020)

 

In einer Hass- und Hetze-Kolumne in der TAZ Hat die Journalistin Hengameh Yaghoobifarah unter dem Titel „All Cops are berufsunfähig“ eine Abschaffung der Polizei und mögliche berufliche Alternativen für die betroffenen Beamten vorgeschlagen. Dabei kam die Autorin zu dem Schluss, dass die Polizisten am besten auf einer „Mülldeponie“ aufgehoben seien, „wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten“. Diese Hass- und Hetze-Kolumne hat die TAZ dann als Satire „getarnt“. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht das anders und hat Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt - und auch Innenminister Seehofer hatte eine Strafanzeige in Erwägung gezogen. Die Kritik – oder sollte man besser formulieren der Shitstorm - aus Medien und Kultur war groß, weil man das als einen massiven Angriff auf eine „kritische Journalistin“ und die Pressefreiheit wertete.

Deswegen hat auch Adrian Breda im Medienmagazin des WDR 5 „Töne, Texte, Bilder“ das „verfassungswidrige“ Verhalten des Innenministers kritisiert. Seehofer habe das Grundgesetz nicht geschützt, was auch seine Aufgabe ist, sondern gegen die Verfassung – hier Artikel 5 (1), Pressefreiheit – gearbeitet und „eine Stimmung erzeugt, in der Journalistinnen und Journalisten damit rechnen müssen, von höchster Stelle verklagt zu werden, wenn sie sich kritisch äußern. Das schränkt die Meinungsfreiheit ein.“ Dabei sei die kritische Meinung von Yaghoobifarah in jedem Fall von der Meinungsfreiheit gedeckt, denn „vielleicht erinnern sie sich ja, Soldaten sind Mörder, juristisch gesehen ist diese Aussage auch kein Problem!“ Dann geht der Journalist auf das Motiv Seehofers ein und behauptet, dass es Seehofer bei der Ankündigung einer möglichen Anzeige nicht um den Schutz der Polizei oder um den Text der Kolumne gegangen, sondern „es ging um ihn selbst und um sein politisches Standing. Von seiner bizarren Ankündigung hat er nämlich selbst am meisten profitiert, auf Kosten von Yaghoobifarah, die jetzt eben mit der einen oder anderen Morddrohung leben muss. …“ Und mit solchen widerlichen Unterstellungen und Verleumdungen geht es weiter und endet schließlich mit der weitgefassten pauschalen Schlussfolgerung: „All Bundesinnenministers are berufsunfähig!“

Breda disqualifiziert sich in mehrfacher Hinsicht. Er kann offensichtlich intellektuell nicht erkennen, dass es sich bei der hasserfüllten und hetzenden TAZ- Kolumnistin nicht um eine „kritische Journalistin“ handelt, sondern um eine mutmaßliche journalistische Straftäterin (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung: §§ 185-187 StGB), die außerdem gegen das Grundgesetz verstößt, indem sie die Würde der Menschen im Polizeidienst pauschal antastet und verletzt. Straftaten sind durch die Pressefreiheit nicht gedeckt!

Und der erschreckend schlechte Journalist Breda erkennt nicht, dass er durch seinen Kommentar selbst zum mutmaßlichen journalistischen Straftäter (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung: §§ 185-187 StGB) wird, gegen den der Innenminister Strafanzeige erstatten sollte!

Die Pressefreiheit endet in unserer Demokratie dort, wo Recht und Gesetz gebrochen sowie Rechte und die Freiheiten von Mitbürgern beeinträchtigt werden – wie durch die verleumderische Hass- und Hetze-Kolumnistin sowie den arroganten aber offensichtlich intellektuell beeinträchtigten Breda geschehen.

(27.06.2020)

 

Bei Interesse lesen Sie auch:

http://www.hansheinrichdieter.de/html/gegenpolizeikraefte.html

http://www.hansheinrichdieter.de/html/tagderpressefreiheit.html

Ich empfehle außerdem den Kommentar von Chefredaktor Gujer, NZZ. Da kann Breda etwas lernen!

 

 

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