Hans-Heinrich Dieter

Abschiebungen   (26.09.2017)

 

Die Bundesrepublik Deutschland hat kürzlich acht abgelehnte Asylbewerber, die erheblich straffällig geworden sind, aus Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen - auf der Grundlage eines Rückführungsabkommens mit Afghanistan sowie auf der Grundlage von Recht und Gesetz - nach Afghanistan abgeschoben. Republikgegner, wie die Abgeordnete der Linken Jelpke und „Pro Asyl“, kritisieren Politik und Behörden scharf dafür, dass sie Recht durchsetzen. Der Entscheidung der Bundesregierung entsprechend, werden abgelehnte Asylbewerber, die Straftäter, Gefährder und hartnäckige Mitwirkungs-verweigerer sind, in ihr Heimatland abgeschoben. Für die Abschiebung aller abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan ist eine Neubewertung aufgrund einer neuen Lageanalyse erforderlich, die im Oktober vorliegen soll. Es geht also um die Abschiebung verurteilter Straftäter in eine Sicherheitslage hinein, die regional sehr unterschiedlich und stark von individuellen Faktoren wie Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Beruf und Geschlecht abhängt, aber vertretbar ist. Die afghanischen Behörden sollten die Straftäter am besten in Sicherungsverwahrung nehmen und dann entscheiden, welche Lösung für sie am sichersten ist. Am besten wären möglicherweise Gerichtsverfahren und dann die verdiente Haft im Heimatland. Denn auch in Afghanistan wollen die Menschen sicher möglichst wenig mit Straftätern wie Vergewaltigern oder Dieben zu tun haben!

„Pro Asyl“ sagte, diese Abschiebung sei wahltaktisch motiviert, um im rechten Milieu auf Stimmenfang zu gehen. Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke erklärte, Abschiebungen in den Krieg seien ein schamloses Wahlkampfmanöver. Die Durchsetzung von Recht und Gesetz wird also als „Wahlkampfmanöver“ verunglimpft! Diese Aussagen sind linksradikal-populistisch und zeigen eine gegen unsere Ordnung gerichtete Gesinnung!

Und die reale Lage in Deutschland ist viel zu ernst, um sie eventuell für ein Wahlkampfmanöver schändlich missbrauchen zu wollen. Nach Angaben des Innenministeriums wurden in diesem Jahr bislang 72 Personen nach Afghanistan abgeschoben. 847 Personen wurde bis Juli eine Förderung zur freiwilligen Rückkehr gewährt. Zum 31. August lebten 253.000 afghanische Staatsangehörige in Deutschland. Davon waren rund 15.000 ausreisepflichtig, von denen allerdings 10.000 eine Duldung besitzen – warum überhaupt? Diese Menschen belasten natürlich unsere ohnehin schon stark strapazierten Sozialsysteme in erheblichem Maße!

Aufgrund der offensichtlichen Probleme mit der Masse und der Heterogenität der Asylsuchenden sowie anhand solcher Zahlen muss man wohl grundsätzliche Fragen stellen: Wer ist berechtigt, bei uns Asyl zu beantragen und wer missbraucht unser Asylrecht?

Unser Asylrecht gemäß Artikel 16a GG gilt für „politisch Verfolgte“, aber nicht für Armuts- oder Wirtschaftsflüchtlinge und auch nicht für Kriegsflüchtlinge. Deswegen ist es falsch, wenn der politische und mediale Mainstream gebetsmühlenartig wiederholen, „es sei das gute Recht aller Flüchtlinge, bei uns Asyl zu beantragen“, und alle, die das kritisch hinterfragen, in die rechtsradikale und rassistische Ecke zu verbannen. Es gibt aufgrund unserer Gesetze und aufgrund von EU-Abkommen keinen generellen Anspruch auf Asyl in Deutschland.

Ein großer Teil der Flüchtlinge, die bei uns – sehr selbstbewusst - Asyl einfordern, kommt zum Beispiel aus den Balkanstaaten oder auch aus sicheren Entwicklungsländern. Diese Menschen kommen nicht, weil sie politisch, ethnisch oder religiös verfolgt werden, sondern weil es in ihrem Heimatland zu wenig Arbeit gibt und weil sie von den dortigen Sozialleistungen nicht leben können. Das ist keine hinreichende rechtliche Grundlage für einen Asylantrag in Deutschland. Und Deutschland bemüht sich ja mit anderen EU-Mitgliedern schon um Ursachenbekämpfung, z.B. in Afrika.

Darüber hinaus gelten die EU-Regeln nach dem Dublin-Abkommen. Dementsprechend müssen außereuropäische Flüchtlinge dort Asyl beantragen, wo sie zum ersten Mal den Boden der EU betreten. Diese EU-Mitglieder müssen den jeweiligen Asylantrag bearbeiten und dürfen solche Flüchtlinge – wie vielfach geschehen - nicht nach Deutschland durchwinken!

Fazit: Die meisten Flüchtlinge dürften gar nicht erst nach Deutschland kommen. Und sie dürften rein rechtlich hier natürlich auch keinen Asylantrag stellen, weil die Voraussetzungen - politische, ethnische oder religiöse Verfolgung und z.B. Bedrohung durch Folter und Todesstrafe in ihren Heimatländern – nicht gegeben sind. Und wenn die Voraussetzungen für ein Asylantragsverfahren darüber hinaus nicht gegeben sind, weil die Person nicht eindeutig zu identifizieren ist (Fehlen von Personalunterlagen) oder weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht eindeutig nachzuweisen sind, dann sollten Anträge von der zuständigen Behörde (BAMF) zügig abgewiesen und Gerichtsverfahren schon aus formalen Gründen nicht zugelassen werden. Wir sollten den Mut aufbringen, unser Recht selbstbewusst durchzusetzen!

Mit unserer gutmenschelnden deutschen „Willkommenskultur“, die aus rechtlicher Sicht keine „Kultur“ sondern nur eine „Unkultur“ sein kann, bereiten wir uns selbst große und nur schwer zu bewältigende Probleme zu Lasten der deutschen Bürger. Die Zahl der Asylklagen an deutschen Verwaltungsgerichten in der ersten Hälfte des Jahres ist deutlich gestiegen. Mitte Juli waren mehr als 283.000 Verfahren anhängig und damit fast doppelt so viele wie noch Ende 2016. Während 2016 insgesamt 175.000 Asylbewerber gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor Gericht zogen, sind es in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 146.000 gewesen. Die Richter haben zwischen Januar und Mai lediglich über knapp 39.000 Asylklagen entschieden, fast in der Hälfte der Fälle zugunsten der Asylbewerber - vier von fünf Syrern und drei von fünf Afghanen haben z.B. am Ende Recht bekommen. Die Gerichte sind schon heute hoffnungslos überlastet – Tendenz massiv steigend – und andere, auch dringende Verfahren können wegen Verjährung nicht mehr entschieden werden. Wir sind dabei, unsere Rechtssysteme vorsätzlich zu schädigen! Und da stellt sich schon die Frage, wie lange wir es ertragen wollen, dass abgelehnte Asylbewerber in Deutschland immer wieder auf Staatskosten ihre Bescheide anfechten, wo die meisten doch gesetzeswidrig - nämlich über sichere EU-Staaten - eingereist sind? Wie lange wollen wir es zulassen, dass durch die inzwischen bekannten Tricks mit vorgeschobenen Krankheiten, begonnener Ausbildung etc. Abschiebungen verhindert werden? Und wann haben wir endlich wieder die Kontrolle über eingereiste Flüchtlinge, die wir 2015 verloren haben – es gibt in Deutschland mit großer Sicherheit viele „Amris“ mit mehreren Identitäten - und wann haben wir uns erfolgreich um das Schicksal der mehreren Tausend unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gekümmert, die untergetaucht sind? Im Zusammenhang mit der eklatanten Flüchtlingsproblematik wirkt unser Rechtsstaat gelegentlich beklagenswert!

Und die Probleme verschärfen sich dadurch, dass vor allem SPD-regierte Länder sich weigern, abgelehnte Asylsuchende abzuschieben (die SPD hat mit der Wahl schon eine Quittung bekommen), weil Kirchengemeinden sich anmaßen, Kirchenasyl unter Missachtung von Recht und Gesetz zu gewähren (die Kirchen haben sehr deutlich an Vertrauen als moralische Instanzen verloren) und weil nun schon in einigen Gemeinden (z.B. in Hanau) Bürgerasyl - offenbar in Kenntnis des strafwürdigen Verhaltens - organisiert wird. Diese Organisatoren beschönigen ihre möglichen Straftaten oder die Anstiftung zu einer Straftat, die mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind, auch noch als „zivilen Ungehorsam“. Im sozialen Rechtsstaat Schweden hingegen werden abgelehnte Asylbewerber inzwischen innerhalb von 4 Tagen abgeschoben und unser deutscher „Rechtsmittelstaat“ schafft es nur in viel zu wenigen Fällen, abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. Man kann es auch anders ausdrücken, unser Staat tut sich oft schwer, Recht und Gesetz zur Wirkung zu bringen, und nicht wenige Politiker wundern sich, dass sie aufgrund immer wieder deutlich werdenden Kontroll- und Autoritätsverlustes sehr schlecht angesehen sind und tagtäglich weiter an Vertrauen verlieren – die Wahlergebnisse vom 24.09.2017 sprechen Bände! Bei Bürgern entsteht starker Missmut in der Bandbreite von Politikerverdrossenheit bis zum öffentlich artikuliertem Hass. Und Bundespräsident Steinmeier glaubt im Schloss Bellevue bei einer Rede zum Fortbestand der Demokratie, sich fragen zu müssen, woher die Wut komme, die sich mancherorts Bahn breche: „Wir erleben in Deutschland, wie Populisten sich Enttäuschungen und Verunsicherungen zunutze machen.“ Die Ursache für Enttäuschungen und Verunsicherungen ist teilweise schlechte Politik, die das Wohl des deutschen Volkes zu wenig berücksichtigt. Die AfD hat Erfolg aufgrund der Auswirkungen solcher, durch abgehobene und schlechte Politiker zu verantwortenden Politik – da braucht man das Schimpfwort „Populismus“ überhaupt nicht zu bemühen. Und Steinmeier (SPD) könnte sich schon anfangen zu fragen, welchen Anteil an schlechten Politikern seine Partei stellt – die SPD wurde durchaus begründet am 24.09.2017 abgestraft. Bei allem Unmut von Bürgern über Fehlleistungen einzelner Politiker muss aber auch deutlich festgestellt werden, dass hasserfülltes Gebrüll kein Mittel der demokratischen Auseinandersetzung ist. Die Mittel der demokratischen Auseinandersetzung sind die sachorientierte Diskussion und die faire Debatte zwischen politischen Gegnern. Das müssen die rechtsradikalen Trupps, die bei PEGIDA zu finden sind und teilweise die AfD unterstützen, noch lernen! Dazu müssen die etablierten politischen „Eliten“ aber auch den Mut aufbringen, sich der sachorientierten Diskussion zu stellen und die ständige Pauschaldiffamierung, bis hin zu „Nazi“-Verleumdung (Gabriel) und zur Verunglimpfung der AfD als „Schande für Deutschland“ (Schulz), einstellen!

Die Probleme verschärfen sich weiter. Nach Zahlen des Auswärtigen Amtes nimmt der Familiennachzug nach Deutschland zu. Danach wurden im ersten Halbjahr 2017 insgesamt rund 60.000 Visa für Familiennachzug erteilt. Im gesamten vergangenen Jahr waren es rund 100.000. Mit den Flüchtlingen kommen nur wenige Akademiker, wenige Facharbeiter aber viele Ungelernte, die erst über Jahre zu qualifizieren sind – und die allerwenigsten können Deutsch. Wenn Akademiker und Facharbeiter zu uns kommen, dann können ihre Abschlüsse häufig nicht anerkannt werden. Ein großer Teil der „Flüchtlings-Vorhut“ wird über Jahre ohnehin die Sozialsysteme belasten. Wenn der Familiennachzug großzügig gehandhabt wird, dann vergrößern sich die Probleme in erheblichem Maße. Darüber hinaus wird eine später erforderliche Abschiebung dann erschwert bis unmöglich, wenn Teile der Familie nachgezogen sind. Wenn also der Familiennachzug nicht drastisch begrenzt wird, halten wir erstens ein wesentliches Anreizsystem aufrecht, das Deutschland als Land, in dem Milch und Honig fließen, erscheinen lässt und zweitens überlasten wir unsere Sozial- und Gesundheitssysteme. Und es werden zukünftig noch sehr viel mehr asylsuchende Flüchtlinge kommen!

Der Stimmenverlust der Parteien der Großen Koalition ist Wahlanalysen zufolge hauptsächlich auf die stark verfehlte und nur zögerlich korrigierte Politik im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik zu erklären. Wir müssen in Deutschland deswegen so schnell wie möglich die volle Kontrolle wiedererlangen. Jeder der nicht asylberechtigt ist, sollte möglichst bald abgeschoben werden. Für die Zuwanderung von Fachkräften brauchen wir ein Einwanderungsgesetz – möglichst nach kanadischem Muster. Die Möglichkeiten gerichtlicher Einspruchsverfahren auf Staatskosten gegen die hoheitlichen Entscheidungen der zuständigen Behörden müssen per Gesetz eingeschränkt werden. Der Familiennachzug muss auf dringende Gründe reduziert werden. Da derzeit nur eine – labile - Jamaika-Koalition möglich erscheint, wird es schwer werden, den Vorstellungen der Bürger wirklich zu entsprechen. Wenn aber in der nächsten Legislaturperiode Recht und Gesetz in diesen Zusammenhängen nicht erkennbar besser durchgesetzt werden, wird die AfD leider noch deutlicher zulegen, selbst wenn sie dann immer noch nicht regierungsfähig ist und teilweise die falschen Unterstützer haben sollte!

(26.09.2017)

 

Bei Interesse an der Thematik lesen Sie auch:

http://www.hansheinrichdieter.de/html/familiennachzugbegrenztlassen.html

http://www.hansheinrichdieter.de/html/familiennachzug.html

http://www.hansheinrichdieter.de/html/besonderekirchenrechte.html

 

 

nach oben

 

zurück zur Seite Klare Worte