Hans-Heinrich Dieter

Parité   (20.02.2019)

 

Nach unserem Grundgesetz ist in Deutschland die Würde des Menschen unantastbar und es gilt die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Das sind Zielsetzungen, denen wir unbedingt gerecht werden müssen.

2011 wurde intensiv über eine „gesetzlich geregelte Frauenquote“ und auch über eine „flexible Frauenquote“ diskutiert, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft zu erhöhen. Dieses Quotendenken hat sich nicht durchgesetzt, weil es besser ist, wenn allen Frauen die Chancen gegeben werden, über ihren Lebens- und Berufsweg auf der Grundlage ihrer Qualifikation sowie ihres Leistungsvermögens und ihrer Lebensplanung selbst zu entscheiden. Wichtiger als „Quoten“ sind der Abbau von eventuellen Benachteiligungen, etwa im Hinblick auf ungleiche Bezahlung für gleiche Tätigkeiten, und die Verbesserung der Rahmenbedingungen dafür, dass Frauen in Führungspositionen die hohen beruflichen Anforderungen mit ihren Familienverpflichtungen in Einklang bringen können. Letztendlich müssen aber Qualifikation, Verfügbarkeit und Leistung für die Besetzung von Führungspositionen durch Frau oder Mann ausschlaggebend sein. Wir sollten die Gleichberechtigung auf der Grundlage von Eignung und Leistung gewährleisten und keine sozialistische Gleichbehandlung oder Gleichstellung um jeden Preis anstreben.

Nun kocht das Thema wieder hoch. Der Anteil von Frauen soll in den Volksvertretungen Deutschlands deutlich erhöht werden, bis zu 50 Prozent. Brandenburg hat bereits ein sogenanntes Parité-Gesetz, Berlin plant es, und Hamburg diskutiert derzeit ein solches Parité-Gesetz. In Brandenburg ist für diese Zielsetzung ab 2024 eine starre Geschlechterquote auf Wahllisten vorgesehen und in Hamburg wollen die Grünen, dass alle Parteien künftig auf ihren Wahllisten verbindlich per Reißverschlussverfahren abwechselnd eine Frau und einen Mann platzieren.

In unserem Grundgesetz ist allerdings ein freies, gleiches und geheimes Wahlrecht festgeschrieben. Und dabei handelt es sich um ein Kernelement unserer parlamentarischen Demokratie. Feste Quoten oder auch Reißverschlussverfahren scheinen aber nicht grundgesetzkonform zu sein.

Der Anteil weiblicher Wähler liegt in Deutschland bei etwa 51 Prozent. Dieser Anteil kann aber doch nicht der Maßstab sein für die Aufstellung von Wahllisten, denn Eignung und politische Leistungsfähigkeit muss individuell und unabhängig vom Geschlecht betrachtet werden. Es kann doch nicht das Ziel sein, dass Frau nur politisch von einer Frau vertreten werden soll, unabhängig von der Qualifikation. In der CDU zum Beispiel liegt der Frauenanteil bei den Parteimitgliedern bei 26 Prozent. Wie können gerecht und orientiert am jeweiligen Leistungsvermögen aus den verfügbaren 26 Prozent 50 Prozent Frauen für die feste Quote auf den Wahllisten gewonnen werden? Das ähnelt der Quadratur des Kreises, ist aber als „falscher Ansatz“ besser bezeichnet.

Außerdem ginge es hier ja wohl nicht um die grundgesetzlich geforderte Gleichberechtigung von Mann und Frau, sondern um Ungleichbehandlung von unterschiedlichen Anteilen von weiblichen und männlichen Parteimitgliedern ohne hinreichende Berücksichtigung der Qualifikation – es ginge um sozialistische Gleichstellung um jeden Preis, die wir nicht wollen dürfen und die das Grundgesetz auch nicht fordert.

Es ist eine Tatsache, dass Männer und Frauen nicht gleich sind. Nur Frauen können Kinder bekommen und sind deswegen, zumindest zeitweise stärker familiär gebunden als Männer. Frauen sind zwar teilweise klüger als Männer und machen bessere Schul-, Berufs- und Studienabschlüsse, sie sind aber häufig anders interessiert und eingestellt als Männer. Deswegen ist der Frauenanteil an Parteimitgliedern in allen Parteien auch geringer als der Männeranteil. Frauen fehlt außerdem offensichtlich häufiger das Interesse oder die Zeit für ein parteipolitisches Engagement und deswegen stellen sich auch weniger Frauen der Wahl um die jeweiligen Listenplätze. Bei der letzten Bundestagswahl waren 29 Prozent der Nominierten Frauen und der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Bundestag liegt bei 30,7 Prozent. Das heißt, wenn Frauen Parteimitglieder sein wollen, sich politisch engagieren, qualifiziert sind und sich der Wahl stellen, dann haben sie auch gute Chancen gewählt zu werden. Wenn die Parteien also den weiblichen Anteil an Nominierten erhöhen wollen, dann müssen sie bessere Programme anbieten und für Frauen als Parteimitglieder deutlich attraktiver werden!

Unsere Demokratie lebt vom politischen Engagement mündiger Bürger. Diese Bürger - ob weiblich oder männlich - sollten über ihr politisches oder auch parteipolitisches Engagement selbst und frei entscheiden. Engagierte Parteimitglieder sollten ihre Eignung und Qualifikation für ein politisches Amt selbst einschätzen und sich auf dieser Grundlage einbringen und sich demokratischen Wahlen stellen. Jede Quotenregelung ist unter liberalen Gesichtspunkten ungerecht und unfrei. Für eine sogenannte „Quotenfrau“ wirkt eine Nominierung eher diskriminierend und gegebenenfalls sogar unwürdig. Ich möchte als mündiger Bürger mein Wahlrecht frei ausüben können und unter den Nominierten der Parteien den am besten geeigneten weiblichen oder männlichen Volksvertreter wählen können und nicht durch Quotenvertreter in meiner Wahl beeinträchtigt sein.

(20.02.2019)

 

Bei Interesse an ähnlicher Thematik lesen Sie auch:

http://www.hansheinrichdieter.de/html/flexiblefrauenquote.html

http://www.hansheinrichdieter.de/html/gleichberechtigung.html

http://www.hansheinrichdieter.de/html/hurra.html

 

 

nach oben

 

zurück zur Seite Kommentare