Hans-Heinrich Dieter

Kein “Jubiläum” für Ataman   (24.05.2024)

 

Ich bin mit 77 ohne Migrationshintergrund ein „alter weißer Mann“ und für die Antidiskriminierungsbeauftragte mit Migrationshintergrund bin ich ein alter Kartoffel-Deutscher! Solche Diskriminierung wundert nicht, denn die fundamentalistische Muslima hat im Zusammenhang mit einer Diskussion zur „Leitkultur“ festgestellt, dass Deutschland aus ihrer Sicht keine besondere Kultur habe, außer gegebenenfalls die Sprache. Das spricht nicht für eine fundierte Bildung, die man von einer Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erwartet. Da kann man auch annehmen, dass Ferda Ataman die Kultur eines Kalifats oder eines Sultanats besser versteht und akzeptiert. Das Grundgesetz als Grundlage unserer demokratischen Kultur hat Ataman – wie viele andere schlecht integrierte politische Islamisten – offensichtlich nicht verstanden!

75 Jahre deutsches Grundgesetz können dann auch kein Grund für Ataman zum Jubeln sein, wohl aber zu unintelligenter Kritik. Zeitgerecht zum Jubiläum hat Ataman gefordert, ein explizites Verbot der Diskriminierung von alten und queeren Menschen in die Verfassung aufzunehmen. Nach ihren Worten sei der Artikel 3 des Grundgesetzes bisher „so löchrig wie ein Schweizer Käse“. Im Artikel 3 steht, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Ataman bemängelt, dass „ältere und queere Menschen“ dort bislang nicht genannt werden. Hier outet sich Ataman als untaugliche Demokratin, denn offensichtlich gehören für sie „ältere und queere Menschen“ nicht zu „allen Menschen“, die das Grundgesetz explizit anspricht. Man sollte die unintelligente, untaugliche und zu Diskriminierungen neigende Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes abberufen und die Antidiskriminierungsstelle auflösen, um der Verschwendung von Steuergeldern Einhalt zu gebieten!

Und beim Staatsakt zum Jubiläum der erfolgreichen deutschen Verfassung am 23.05.2024 in Berlin hat sich der Bundespräsident dann bemüht, die deutschen Bürger auf krisenreiche Jahre einzustimmen. Steinmeier rief eine „Zeit der Bewährung“ aus. Das passt in den rot/grünen Stil der ständigen Ermahnungen, Belehrungen und Bevormundungen, den insbesondere grüne Fundamentalisten gerne pflegen. Wenn solche Bemühungen übertrieben werden, dann können sie von den Bürgern auch als eine Form der Entmündigung verstanden werden, die mit der „Würde des Menschen“ nicht vereinbar ist. Diese Republik ist weniger an überzogenen Appellen und unklaren Floskeln interessiert als an Lösungen von so vielen Problemen, die Steinmeier zu sehr auf die Gegnerschaft von Antidemokraten und Demokraten reduziert. Diese eingeschränkte und unscharfe Sicht auf Probleme wie Bildung, Infrastruktur, Arbeit, Migration und mehr verhindert eine dringend notwendige Auseinandersetzung mit den Details. Und in der NZZ heißt es: „Auch die restliche Rede ist typisch für den deutschen Konsenspräsidenten. Vielleicht könnte man «steinmeiern» als neues Verb einführen. Steinmeiern, das bedeutet, Wohlklingendes sagen, ohne dass viel hängen bleibt und ohne dass es weh tut, denn es fehlt stets das Konkrete, das zur Debatte einlädt. Das Greif- und erst recht das Angreifbare.“ Für die kommenden, womöglich sehr fordernden Jahre hat der Präsident leider wenig Orientierung gegeben! Da kann man der NZZ zustimmen.

Den Bürgern fehlen Aussagen des Bundespräsidenten zum Beispiel zur Ausbreitung des politischen Islams. Die Forderungen nach einem Kalifat, die Sympathiekundgebungen für die Hamas-Terroristen, die Steigerung der antisemitischen Straftaten, auch an vielen deutschen Bildungseinrichtungen, sind alarmierend. Und diesbezüglich fehlt es an einer aufrichtigen und mutigen Ruckrede Steinmeiers. Und wenn das nicht zum Jubiläum passt, dann kann man sich ja auf den Artikel 1(1) beziehen: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das gilt auch für die deutschen Frauen und Mädchen.

Viele Frauen werden Opfer von Zuwanderern, die seit 2015 über das Asylsystem nach Deutschland kamen. Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen, dass muslimische Migranten aus Ländern wie Afghanistan, Syrien und dem Irak als Tatverdächtige bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stark überrepräsentiert sind – gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung. So machten beispielsweise syrische Zuwanderer im Jahr 2022 etwa 1 Prozent der Gesamtbevölkerung aus, aber 5,3 Prozent aller Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und Übergriffen.

Ungesteuerte Migration von jungen Männern aus muslimisch geprägten Ländern stellt also eine Bedrohung für Frauen und Mädchen dar. Das gilt für einheimische ebenso wie für Frauen in Asylbewerberheimen. Doch auf die Frage, wie sie damit umgehen will, hat die deutsche Regierung bis heute keine überzeugende Antwort. Hier wird das deutsche Rechtssystem seiner Verantwortung gemäß Grundgesetz nicht gerecht, denn die körperliche Verletzung, die erlebte Ohnmacht, das zerstörte Sicherheitsgefühl hinterlassen bei den betroffenen Frauen und Mädchen fast immer jahrelang seelische Narben. Manche erholen sich wohl nie davon – ihnen fehlt dann das Gefühl der Würde, die es zu schützen galt!

Der deutsche Staat muss Recht und Gesetz wirkungsvoller durchsetzen!

(24.05.2024)

 

 

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