Hans-Heinrich Dieter

Haushaltsentwurf 2018   (17.03.2017)

 

Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2018 und den Finanzplan des Bundes bis 2021 beschlossen. Für 2018 ist ein Etatvolumen von 335,5 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind 1,9 Prozent mehr als für 2017 veranschlagt worden waren. Entscheiden muss allerdings darüber der neu gewählte Bundestag.

Interessant sind die Planungen für den Verteidigungshaushalt. Der Etat für das Verteidigungsressort soll 2018 um nochmals 1,4 Milliarden Euro im Vergleich zu 2017 erhöht werden. Mit dieser Erhöhung hat der geplante deutsche Verteidigungshaushalt weiterhin lediglich einen Anteil von 1,23 Prozent, bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP), weil die Wirtschaft auch wächst. Im Zeitraum bis 2021 beläuft sich das Plus im Vergleich zu dem bisherigen Finanzplan insgesamt auf 8,3 Milliarden Euro.

Vereinbartes Ziel der NATO-Mitglieder ist es, bis 2024 die Verteidigungs-Ausgaben allmählich aber stetig bis auf zwei Prozent der jeweiligen Wirtschaftsleistung (BIP) zu erhöhen. Mit den jetzigen Planungen steigert Deutschland seine Investitionsmöglichkeiten in die Streitkräfte für 2018 zu geringfügig und das Plus von 8,3 Mrd. Euro im Zeitraum bis 2021 bleibt weit hinter den Vereinbarungen der NATO-Partner zurück. Deutschland wird mit dieser Planung in der NATO an Glaubwürdigkeit verlieren, insbesondere weil inzwischen auch die Partner wissen, dass die Bundeswehr ein „Sanierungsfall“ ist, der unter „planmäßiger Mangelwirtschaft“ leidet. Auch nach eigenen Aussagen von Verteidigungsministerin von der Leyen hat die Bundeswehr einen „riesigen Modernisierungsbedarf“ und der wird mit diesen Planungen bei weitem nicht zu decken sein.

Frau von der Leyen bekräftigte deswegen ihrerseits ausdrücklich das Zwei-Prozent-Ziel auch für Deutschland: „Es ist richtig, weil die Bundeswehr dringend einen Modernisierungsschub braucht, und weil es schlicht ein Gebot der Fairness im Bündnis ist.“ Vollmundig bekräftigen und realisieren sind zwei Paar Schuhe. Deswegen hat die Ministerin eine Idee entwickelt, um das Zwei-Prozent-Ziel der NATO zu „ergänzen“. Als zusätzlichen Maßstab schlägt sie einen „Aktivitätsindex“ vor, der zum Beispiel auch die jeweilige Beteiligung der NATO-Partner an Auslands-Einsätzen berücksichtigt.

Diese „Idee“ geht allerdings an der Idee der NATO-Vereinbarung vorbei, denn das Zwei-Prozent-Ziel soll ja gewährleisten, dass die Einsatzfähigkeit der jeweiligen Streitkräfte quantitativ und qualitativ wiederhergestellt und dann gehalten wird sowie „Sanierungsfälle“ zukünftig vermieden werden. Auslandseinsätze erarbeiten durchaus einen Mehrwert für das Bündnis. Solche militärische Aktivität kostet aber viel Geld, schmälert die Investitions-Möglichkeiten und macht nur Sinn, wenn die eingesetzten Kräfte auf dem Stand der aktuellen Militärtechnik uneingeschränkt einsatzfähig sind. Deswegen wird Deutschland sich der Realisierung der NATO-Vereinbarung fair und uneingeschränkt stellen müssen. Und damit muss die deutsche Politik nun endlich ernsthaft anfangen.

Kaum ist der Haushaltsentwurf 2018 bekannt, da wird in Medien vom Geschenk des kräftig wachsenden Wehretats gesprochen, über das sich die Ministerin ja freuen könne. Zunächst einmal handelt es sich nicht um ein "Geschenk", sondern um eine sehr moderate Korrektur eines nicht verantwortungsvollen Umgangs der deutschen Politik mit der Parlamentsarmee Bundeswehr. Und Jubel der Ministerin wird auch nicht hörbar sein, denn einerseits weiß sie selbst, dass Deutschland mit dieser Planung weit hinter den Vereinbarungen zurückbleibt - sonst würde sie ja auch nicht solche weniger treffenden „Ideen“ wie den „Aktivitätsindex“ entwickeln - und andererseits weiß sie, dass selbst die leicht gestiegenen Investitionsmöglichkeiten aufgrund der unzureichenden Rüstungs- und Investitionsplanungen und aufgrund der Unzuverlässigkeit sowie eingeschränkten Leistungsfähigkeit der deutschen Rüstungsindustrie möglicherweise nicht alle sinnvoll realisiert werden können.

Wenn die Ministerin einen „riesigen Modernisierungsbedarf“ festgestellt hat, dann wird es auch priorisierte Planungen geben müssen, wie dieser Bedarf über die nächsten Jahre, zum Beispiel bis 2024, gedeckt werden muss und kann. Und dabei geht es ja nicht nur um Kampfdrohnen, Kampfpanzer, Korvetten oder Truppentransporter. Es geht auch um die deutlich verbesserte Ersatzteillage für kampfentscheidendes Gerät, um eine signifikant gesteigerte Munitions-Bevorratung für alle Waffensysteme, um die Verbesserung der Logistik für die Verlegung von NATO-Reaction-Forces und es geht um Investitionen in unsere Cyber-Abwehrfähigkeiten, um die Sanierung der teilweise unzumutbaren Unterkünfte und nicht zuletzt um Investitionen in die Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr für den dringend benötigten qualifizierten Nachwuchs an leistungs- und einsatzwilligen Soldaten. Bei dieser Unzahl an festgestellten Mängeln wird es gelingen müssen, bereitgestelltes Geld sinnvoll zu investieren. Dafür braucht man noch nicht einmal sachfremde, externe und verschwenderisch teure Beratung, denn in der Regel sind die hauptsächlich juristisch und kaufmännisch orientierten „Beratungsergebnisse“ bereits bekannt. Die bereits bekannten Mängel müssen allerdings behoben und sattsam bekannte Fehler in Zukunft vermieden werden, daran hapert es und da können auch die überteuerten „klugen Berater“ nicht helfen.

Es muss gelingen, die unzureichenden Rüstungs- und Investitionsplanungen der Bundeswehr und die Unzuverlässigkeit sowie eingeschränkte Leistungsfähigkeit der deutschen Rüstungsindustrie zu überwinden. Die Bundeswehr-Juristen müssen ihre Arbeit, insbesondere bei der Vertragsgestaltung und -begleitung von Rüstungsvorhaben weitaus besser machen oder ausgetauscht werden. Die bekannte „planmäßige Mangelwirtschaft“ muss überwunden werden und aus dem „Sanierungsfall“ Bundeswehr müssen wieder einsatzfähige Streitkräfte gestaltet werden. Für diese Zielsetzung ist der Bundeshaushalt 2018 mit dem Finanzplan des Bundes bis 2021 unzureichend ausgestattet!

(17.03.2017)

 

 

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