Hans-Heinrich Dieter

Folterwerkzeuge   (25.03.2023)

 

Die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 des Grundgesetzes ist ein hohes Gut. Unter diesen Artikel fallen auch Arbeitskämpfe zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der „Vereinigungen“. Genaueres wird zum Streikrecht nicht gesagt.

Am kommenden Montag wollen Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Deutschland lahmlegen. Der Vorsitzende der EVG, Burkert, hat die bundesweiten Streiks mit Verdi am kommenden Montag als verhältnismäßig verteidigt. Im “Scheinangebot” der Deutschen Bahn fehle vor allem eine soziale Komponente. Diese Aussage Burkerts ist ungenau, denn es handelt sich um „Warnstreiks“ und das Angebot der Deutschen Bahn, über das noch nicht verhandelt wurde, als „Scheinangebot“ zu bezeichnen ist wohl eher eine infame Unterstellung.

Die Feststellung, dass es sich um einen „Warnstreik“ handelt, ist wichtig, denn ein Warnstreik ist zulässig, wenn die Verhandlungen stocken, weil die Arbeitgeberseite nicht auf die Arbeitnehmerforderungen eingeht. Warnstreiks dauern meist nur wenige Stunden und nur ein kleiner Teil der Beschäftigten ist zum Streik aufgerufen. Das trifft auf den am Montag geplanten bundesweiten Streik nicht zu, denn sowohl im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst als auch bei der Bahn liegen mittlerweile Angebote auf dem Tisch und die nächsten Verhandlungstermine sind vereinbart. Und die Verhandlungen sind bisher nicht hoffnungslos festgefahren, sondern befinden sich noch in einem frühen Stadium. Da ist es deutlich überzogen, dass die Gewerkschaften ihre „Folterwerkzeuge“ zur Schau stellen wollen und mit relativ geringem Aufwand größtmögliche Wirkung dadurch erzeugen wollen, dass sie einen Großteil der deutschen Bevölkerung für ihre Zwecke in „Geiselhaft“ nehmen. Und da sagt doch dieser fragwürdige EVG-Chef Burkert: „Wir wollen keine weitere Eskalation.“ Verlogener geht es nicht!

Sicher ist es legal, dass beide Gewerkschaften von den Arbeitgebern mehr Geld für die Beschäftigten verlangen und so für ein tariflich regelbares Ziel eintreten, für das dann auch gestreikt werden darf. Die Frage ist aber auch, ob das Verhalten legitim ist. Denn die geplante Lahmlegung unserer Republik ist wie dargelegt kein „Warnstreik“, sondern eher ein Exzess. Denn es droht so eine Art Lockdown mit massiven Folgen für die Versorgungslage in Deutschland, für Beschäftigte, Pendler, Reisende, Schüler und für Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kitas bringen können.

In kritischen Medien wird nicht umsonst in diesen Streikzusammenhängen auch von den „Folterwerkzeugen“ der Arbeitnehmervertreter und von „Geiselnahme“ sowie „Geiselhaft“ durch Gewerkschaften gesprochen. Folter und Geiselnahme sind Straftaten und durch den geplanten Streik am Montag wird das Leben und die Freiheit vieler Mitbürger, die mit dem Tarifstreit nichts zu tun haben, beeinträchtigt. Was am Montag stattfinden wird, geht also deutlich über das angemessene Maß hinaus. Außerdem würde ein überzogener Abschluss im Sinne der Gewerkschaften weitere Branchen anstacheln und könnte in der derzeitigen Inflation eine kaum noch zu kontrollierende Lohn-Preis-Spirale in Gang setzen, die letztlich den Wohlstand aller aufs Spiel setzt. Das darf nicht sein!

Die Väter des Grundgesetzes gingen davon aus, dass die Bürger gesunden Menschenverstand haben und auch bei Tarifverhandlungen im Sinne und zum Wohl der Gesamtbevölkerung entscheiden. Das ist offenbar nicht mehr so. Deswegen sollte das Streikrecht gesetzlich neu geregelt werden, um Exzesse zum Nachteil der Gesamtbevölkerung in Zukunft auszuschließen!

(25.03.2023)

 

 

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