Hans-Heinrich Dieter

EKD-Schiff Poseidon   (22.02.2020)

 

Die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) will sich mit einem eigenen Schiff an der Rettung von Menschen im Mittelmeer beteiligen. Dazu wurde das Aktionsbündnis United4Rescue gegründet, dem sich inzwischen mehr als 150 Organisationen angeschlossen haben. Ende Januar wurde das ehemalige Forschungsschiff „Poseidon“ für 1,5 Millionen Euro aus dem Besitz des Landes Schleswig-Holstein gekauft und nun als „Sea-Watch-4“ in Kiel neu getauft. Das Schiff soll ab April eingesetzt werden, um im Mittelmeer Flüchtlinge aus Seenot zu retten. Betrieben wird das Schiff von der Rettungsorganisation Sea-Watch.

Der extrem eitle Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Bedford-Strohm, ist der Meinung, dass ein Kirchenschiff die Probleme zwar nicht lösen, aber ein starkes Signal sein könne. Er sagte auf dem Kirchentag: „Wir sind dabei, ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis zusammenzubringen, das ein klares Zeichen setzen soll, dass wir uns nicht mit einer Politik des Sterben-Lassens auf dem Mittelmeer zufriedengeben, nicht wir als Kirchen und nicht all die Menschen, die außerhalb der Kirchen mit uns daran arbeiten, dass die Grunddaten der Humanität in Europa sich nicht verschieben.“

So sehr es Aufgabe der christlichen Kirchen ist, sich um Humanität, um Menschenrechte und den Schutz des Lebens einzusetzen, so deutlich muss man feststellen, dass das Betreiben eines kirchlichen Rettungsschiffs nicht Aufgabe einer Kirche ist. Und es geht ja auch nicht um Problemlösung, sondern um das Setzen eines moralisierenden Signals. Es geht um Symbolpolitik, bei der man in Kauf nimmt, dass man die verbrecherische Arbeit der Schlepper fördert oder unterstützt, und bei der man möglichst viele illegale Migranten und Flüchtlinge an Bord nimmt, denn es muss ja ein „starkes Signal“ sein. Und bei allem moralisierenden Eifer wird vergessen, dass vor dem „Retten“ auch die Frage geklärt werden muss, in welchem Hafen „Gerettete“ angelandet werden können, welcher Staat sie aufnimmt und dann für die Verwaltungskosten, die Sozialleistungen, die Gerichtskosten und andere Transfererfordernisse aufkommt. Es ist nicht davon auszugehen, dass die evangelische Kirche jemals solche Voraussetzungen als Betreiberin eines christlichen Seenotrettungsdampfers schafft. Bisher ist die Kirche in solchen Zusammenhängen durch Gewährung von Kirchenasyl für abgelehnte Asylanten anmaßend bereit gewesen, gegen Recht und Gesetz zu verstoßen!

Da die evangelische Kirche sich anmaßt Politik zu machen, sollte man das zum Anlass nehmen, die in Deutschland längst fällige Trennung zwischen Staat und Kirchen zu vollziehen. Denn es kann nicht sein, dass die deutsche Gesellschaft für mögliches politisches und juristisches Fehlverhalten christlicher Kirchen in Haftung genommen wird.

Und auch die katholische Kirche gibt viel Anlass, die konsequente Trennung von Staat und Kirche endlich zu vollziehen. Denn sie hat im Zusammenhang mit den Missbrauchsskandalen massiv an Vertrauen verloren und kann nicht mehr als moralische Instanz in Deutschland angesehen werden. Der vermeintliche „Reformpapst“ Franziskus hat im Februar 2019 das Thema aufgegriffen, auf einer Kinderschutzkonferenz in Rom nur halbherzig behandelt und deswegen auch nicht zu einem die Opfer und auch die Opferorganisationen befriedigenden Abschluss gebracht. Der Papst hat damals enttäuscht! Nun hat der Papst mit seinem „Amazonas-Papier“ jede zukunftsorientierte Weiterentwicklung der katholischen Kirche im Sinne des deutschen „synodalen Weges“ blockiert. Der Papst hat erneut tief enttäuscht, auch weil die Gleichstellung von Mann und Frau – wie im Grundgesetz gefordert – in der katholischen Kirche auf sicher lange Zeit verhindert wird. Weil sich nicht wenige Vertreter der katholischen Kirche zahlreicher Verbrechen schuldig gemacht haben und sich die Aufklärung dieser Verbrechen durch die katholische Kirche verzögert, müssen die kriminellen kirchlichen Sexualstraftäter der unabhängigen Justiz überantwortet und einer gerechten Strafe unterzogen werden. In den USA und in Australien hat man das inzwischen erkannt und handelt! Auch in Deutschland haben die Kirchen inzwischen jegliches moralisches Recht auf eine „Sonderstellung“ in allgemeinrechtlichen Fragen verwirkt!

Die Kirchen in Deutschland dürfen deswegen keine „Sonderrechte“ mehr haben. Das Ziel muss es sein, Staat und Kirche klar zu trennen und die Kirchen geltendem Recht und Gesetz unterzuordnen, wie das in anderen Demokratien auch gehandhabt wird. Religiöser Glaube und Kirchenzugehörigkeit sind reine Privatangelegenheiten mündiger Bürger!

(22.02.2020)

 

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http://www.hansheinrichdieter.de/html/staatundkirche.html

http://www.hansheinrichdieter.de/html/entmachtungderkirchen.html

http://www.hansheinrichdieter.de/html/kirchlicheverfehlungen.html

 

 

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