Hans-Heinrich Dieter

Bewaffnete Drohnen für die Streitkräfte   (11.05.2020)

 

Die Beschaffung von Drohnen für die Bundeswehr wird in Deutschland seit über zehn Jahren kontrovers diskutiert. Die Argumente sind mehrfach ausgetauscht. Die Meinung der Drohnengegner ist mit der Position beschrieben: Die Entwicklung autonomer Killer-Roboter könnte befördert werden. Gezielte Tötungen von Menschen innerhalb und außerhalb von Kriegen ohne Anklage, Verfahren und Urteil würden auch der Bundeswehr ermöglicht. In einer Studie des Wehrbeauftragten heißt es dagegen: „Nur bewaffnete, unbemannte Luftfahrzeuge bieten eine Gewähr dafür, dass die Soldaten ihren Auftrag so erfüllen können, dass sie sich nicht unnötig selbst gefährden müssen und gleichzeitig der jeweiligen Auftrags- und Bedrohungssituation entsprechend abgestuft, angemessen und damit verhältnismäßig agieren können.“ Und da hat der Wehrbeauftragte recht.

Denn die deutschen Streitkräfte haben in Auslandseinsätzen erhebliche Defizite in der technischen Führungsfähigkeit, bei der Aufklärungskapazität, in der Luftbeweglichkeit, einschließlich der Luftrettung, sowie bei der Luftnah-Unterstützung und waren deswegen für die Auftragserfüllung in ihren Auslandseinsätzen, zum Beispiel in Afghanistan, auf massive Unterstützung durch die US-Streitkräfte angewiesen. Bewaffnungsfähige Drohnen sind daher eine unbedingt notwendige Erweiterung der militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr, über die schon in der vorletzten Legislaturperiode dringend hätte entschieden werden müssen.

Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, die Abgeordneten des Bundestages entscheiden jeweils über die Einsätze der Bundeswehr. Wer die deutschen Staatsbürger in Uniform in Kriegs-Einsätze schickt, der muss sie auch so ausrüsten, dass sie bei möglichst geringem eigenem Risiko ihren Auftrag erfolgreich ausführen können. Und die Bundeswehr will ja auch keine „autonomen oder automatisierte Killer-Roboter“ beschaffen und sie will und dürfte gemäß unserer Gesetzesgrundlage bewaffnete Drohnen auch nicht für extralegale, völkerrechtswidrige Tötungen einsetzen. Die Bundeswehr sollte lediglich mit bewaffnungsfähigen Drohnen ausgerüstet werden.  Und wenn das Parlament über das Mandat für einen Auslandseinsatz entscheidet, dann soll es auch dem Charakter des Einsatzes entsprechend grundsätzlich - und nicht im taktischen Einzelfall - entscheiden, ob die dann verfügbaren bewaffnungsfähigen Drohnen zum Schutz der entsandten Truppen bewaffnet werden dürfen oder lediglich als Aufklärungsdrohnen zum Einsatz kommen sollen. Und ein Bundestagsmandat, das zum Beispiel den Einsatz von Kampfjets und Kampfhubschraubern legitimiert, kann auch ohne zusätzliche ethische Probleme den Einsatz von bewaffneten Drohnen legitimieren. Drohnen sind heute erprobte, höchst wirkungsvolle Waffen, die in der Zukunft immer stärker für die Einsatzfähigkeit von Streitkräften entscheidend sind. Deswegen fordern die im Einsatz für ihre Soldaten verantwortlichen militärischen Führer ihre Beschaffung seit Jahren, gut und stichhaltig begründet. Drohnen sind wesentlich effizienter als bemannte Flugzeuge und in heutigen Kriegsszenarien und asymmetrischen Bedrohungslagen mit größerer Sicherheit für die Truppe einzusetzen. Und auch darum geht es, um bestmöglichen Schutz für unsere Soldaten im Einsatz! Außerdem haben unsere Staatsbürger in Uniform das Vertrauen einer deutlichen Mehrheit der Parlamentarier verdient, dass sie ihre Aufträge im Einsatz nach Recht und Gesetz ausführen!

Deswegen ist es längst überfällig, dass das Verteidigungsministerium heute eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Diskussion unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs Tauber mit Experten, Vertretern der Zivilgesellschaft und Mitgliedern aller Bundestagsfraktionen zu den ethischen und rechtlichen Dimensionen des Einsatzes bewaffneter Drohnen durch die Bundeswehr führt.

Im Vorfeld der Diskussion haben sich schon einige Politiker geäußert. Der Unions-Verteidigungsexperte Henning Otte erwartet, dass die Bundeswehr ihre Drohnen bald mit Waffen ausstatten kann. „Die Bewaffnung ist nach meiner festen Auffassung ethisch, völkerrechtlich und politisch geboten.“ Auch der scheidende Wehrbeauftragte sprach sich erneut dafür aus, die Bundeswehr mit bewaffneten Drohnen auszurüsten. „Den amerikanischen Gebrauch bewaffneter Drohnen für gezielte Tötungen will niemand in Deutschland sich zum Vorbild nehmen“, meint Bartels, SPD, aber gegebenenfalls sei es für eine deutsche Patrouille im Gefecht sinnvoll, die Chance auf schnelle Luftnah-Unterstützung durch eine begleitende bewaffnete Aufklärungsdrohne zu haben. Und auch die FDP-Verteidigungspolitikerin Strack-Zimmermann befürwortet den Einsatz bewaffneter Drohnen. „Deutschland braucht strategisch auch Drohnen, um unsere Freiheit zu schützen und unsere Sicherheit zu gewährleisten. …Drohnen sind im Kampf gegen den internationalen Terrorismus von elementarer Bedeutung.“ Das macht Hoffnung auf ein an der militärischen Notwendigkeit orientiertes Diskussionsergebnis.

Aber Skepsis ist angebracht, denn die SPD bringt sich ja nicht auf der Grundlage der sachlich orientierten Feststellungen von Bartels ein, sondern mit sicherheitspolitisch unsicheren und „vaterlandslosen“ Kantonisten wie Mützenich, Walter-Borjans und Eskens, die sich an dem SPD-Satz: „Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch Drohnen.“ orientieren. Und Grüne und Linke sprechen in solchen Zusammenhängen von „blankem Wahnsinn“ und stellen kategorisch fest: „Diese zynische Form der Kriegsführung, am Joystick über Leben und Tod zu entscheiden, darf nicht stattfinden“, (Matthias Höhn, sicherheitspolitischer Sprecher der Linken). Da erkennt man das verleumderische und beleidigende Tucholsky-Grundmuster: „Soldaten sind potentielle Mörder“, haben also niedrige Beweggründe. Und das ist im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen durch die Bedienung eines Joy-(Freude)Sticks besonders verwerflich, denn die mörderischen Joystickbediener haben ja sicher auch noch ihren Spaß daran! Auch solche Meinungen muss man bei uns aushalten!

Wichtig ist: Die deutsche Gesellschaft muss sich entscheiden, in welcher Quantität und Qualität sie zukünftig Staatsbürger in Uniform haben will, die nötigenfalls für die Erhaltung unserer Werte, für Sicherheit und für unser Leben in Frieden und Freiheit eingesetzt werden sollen. Und wenn Deutschland in Zukunft mehr sicherheitspolitische Verantwortung in der Welt tragen will, dann muss es auch ein einsatzfähiges militärisches Instrumentarium verfügbar haben und da führt kein Weg an waffenfähigen Drohnen vorbei. Sollte sich Deutschland von der technologischen Entwicklung abkoppeln und in der Einsatzfähigkeit seiner Streitkräfte weiter nachlassen, dann werden sich Peinlichkeiten im Zusammenhang mit der verantwortungslos unterfinanzierten, eingeschränkt einsatzfähigen Parlamentsarmee häufen!

(11.05.2020)

 

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