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Der Wehrbeauftragte Robbe

 

 

„Er ist Anwalt der Soldaten und zugleich ein wichtiges Hilfsorgan des Parlamentes bei der Kontrolle der Streitkräfte.“...„Tätig wird er auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses. Der Wehrbeauftragte kann aber auch aus eigener Initiative heraus aktiv werden, wenn er Hinweise auf die Verletzung von Grundrechten von Soldaten oder von Grundsätzen der Inneren Führung erhält.“ (Homepage) Alles Weitere regelt das Gesetz.

In Ausübung seines Amtes ist der Wehrbeauftragte befugt, Informationen einzuholen. Er hat Anspruch auf Amtshilfe bei der Durchführung erforderlicher Untersuchungen und er hat das Recht, das BMVg und alle dazugehörigen Dienststellen zu kontrollieren.

Grundsätzlich ist der Wehrbeauftragte alles andere als ein zahnloser Tiger. (siehe auch Ein Vertrauensmann fürs Militär)

Von einem Menschen in einem solch hohen und wichtigen Amt erwartet man Charakter, Unabhängigkeit, Durchsetzungsvermögen, Sachkenntnis und Pflichtbewusstsein.

Was den Wehrbeauftragten Robbe anbetrifft, kann man sich kurz fassen.

Meine Eingabe (23.06.2006) wegen Dienstpflichtverletzungen des Verteidigungsministers und des Generalinspekteurs und Verstößen gegen Grundsätze der Inneren Führung ist für ihn zunächst Anlass für die Einleitung einer Überprüfung (30.06.2006), weil er das Problem sehr wohl erkannt hat.

Dann allerdings bremst ihn der Minister aus, denn der verweist auf die anhängigen Verfahren und sieht sich deswegen zu „abschließenden Ausführungen“ nicht in der Lage. Der Wehrbeauftragte Robbe akzeptiert diese fadenscheinige Hinhaltetaktik und versteckt sich dahinter, obwohl er wissen könnte, dass Dienstpflichtverletzungen des Ministers und des Generalinspekteurs nicht Gegenstände der jeweiligen Verfahren sind.

Der daraus resultierende Schriftverkehr (Dokumentation WB) ist interessant, führt aber nicht zu Ergebnissen, denn der Wehrbeauftragte Robbe lässt sich mit unzutreffenden Begründungen vom Minister weiter hinhalten. Er ergreift nicht die Initiative, um Verstößen gegen Grundsätze der Inneren Führung nachzugehen, er holt nicht die dazu erforderlichen Informationen ein, er nimmt Amtshilfe für erforderliche Untersuchungen nicht hinreichend in Anspruch, er setzt nicht durch, dass er umfassend unterrichtet wird, so kann er auch zur Sache nichts beitragen und er befindet sich ganz offensichtlich in einer starken Abhängigkeit vom Verteidigungsminister.

Der Wehrbeauftragte Robbe hat für mich erkennbar bis heute weder die Kraft noch die Kompetenz, die gemeldeten Verstöße gegen die Innere Führung zu bewerten und für Abhilfe zu sorgen. Ihm fehlt offensichtlich der Mut, seiner Pflicht zu parlamentarischer Kontrolle zu genügen.

Dieser Wehrbeauftragte ist keiner langen Rede wert.

(19. Dezember 2008)

Nachtrag

Der Wehrbeauftragte Robbe gibt mit Schreiben vom 18.12.2008, das ich am 20.12.2008 erhalten habe, vor, meine Eingaben vom 23.06.2006 und vom 18.04.2007 wegen Pflichtverletzungen und Verstößen des Verteidigungsministers und des Generalinspekteurs gegen Grundsätze der Inneren Führung sowie wegen Pflichtverletzungen bei der Wahrnehmung der Disziplinargewalt beschieden zu haben.

Dieses Schreiben gibt keinen Anlass, meinen Kommentar vom 19.12.2008 zu ändern. Denn dadurch dass der Wehrbeauftragte die vorgebrachten Pflichtverletzungen und Verstöße lediglich (und geradezu lächerlich) mit dem Hinweis auf eine verbesserungsfähige Kommunikation würdigt, bestätigt er ja die Aussagen meines Kommentars.

Außerdem bestätigt der Wehrbeauftragte Robbe erneut in eindrucksvoller Weise, dass er nicht in der Lage ist, die vorgebrachten Problemstellungen der Eingaben zu verstehen.

"Kritik an Gerichtsentscheidungen" ist nicht erforderlich, da das von ihm zu prüfende pflichtverletzende Verhalten des Ministers, des Generalinspekteurs und anderer Bediensteter des Ministeriums nicht Gegenstand von Gerichtsentscheidungen war. In den Sachverhalten meiner Eingaben sind auch keinerlei Entscheidungen getroffen worden, deswegen ist die Aussage des Wehrbeauftragten, er habe "keine Veranlassung, eine von den getroffenen Entscheidungen abweichende Bewertung vorzunehmen" einfach falsch und schlicht ungenügend. Thema verfehlt!

Zusätzlich disqualifiziert sich dieser Wehrbeauftragte dadurch, dass er meine beiden nicht sachgleichen Eingaben sowie die nicht sachgleiche Eingabe des GenLt a.D. Ruwe mit identischen Schreiben (bei Herrn Ruwe ist lediglich der eine Begriff "Verfassungsgericht" zusätzlich aufgenommen) bescheidet.

Das ist eine eklatante Missachtung der Rechte von Staatsbürgern, die dringende sachbezogene Eingaben machen, auf einen Bescheid in der jeweiligen Sache.

Auf eine sachgerechte Antwort auf dieses erbärmliche Schreiben verzichte ich, weil sie sowohl für das Amt wie auch die Person dieses Wehrbeauftragten sehr peinlich wäre.

Ich habe Verständnis dafür, dass mein Klartext im Hinblick auf die aus meiner Sicht unzulängliche Wahrnehmung der Pflichten zur parlamentarischen Kontrolle auf den Wehrbeauftragten Robbe störend wirkt.

(20. Dezember 2008)

 

Die Einschätzung der Arbeit des Wehrbeauftragten Robbe durch
GenLt. a. D. Jürgen Ruwe können Sie unter http://www.juergenruwe.de/kom/wehrbeauftragter.html  nachlesen.

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