Der Bundespräsident – gelegentlich „Unterschriftenautomat“?
Bundespräsident Horst Köhler will offen sein, notfalls unbequem, er will sich verstärkt einmischen und vor allem will er „kein Unterschriftenautomat“ sein. Dazu braucht es Kraft, Mut und ein gerüttelt Maß an Unabhängigkeit von der Präsidialbürokratie.
Im Zusammenhang mit dem Begnadigungsgesuch des mehrfachen Mörders Klar hat der Bundespräsident offenbar die Devise ausgegeben: „Wer hier einen Antrag stellt, der kriegt auch eine Antwort.“ Er hat sich mit der Entscheidung über das Gnadengesuch des inhaftierten Terroristen Zeit gelassen und vor dieser Entscheidung über die Verbesserung dessen Lebenssituation ein persönliches Gespräch mit dem mehrfachen Mörder geführt.
In meinem Fall entwickelten sich die Dinge anders (siehe auch Der erste Mann im Staate).
Der Bundespräsident hat 2005 auch mit mir als im Amt befindlicher Stellvertreter des Generalinspekteurs und Inspekteur der Streitkräftebasis ein Gespräch geführt, um mich kennenzulernen. Das Gespräch war für 30 Minuten angesetzt und dauerte 50 Minuten. Das Gespräch war angenehm und – im Gegensatz zu meinem Gespräch mit Bundespräsident Rau – inhaltsreich und floskelarm. Beim Neujahrsempfang 2006 war nur Zeit für den Austausch von Belanglosigkeiten. Immerhin kennt der Bundespräsident mich.
Als es dann um eine Entscheidung geht, die die eklatante Verschlechterung meiner Lebenssituation durch ehrverletzende Entfernung aus dem aktiven Dienst zur Folge hat, nimmt sich der Bundespräsident keine Zeit.
Er glaubt einem offenbar hastig, weil unvollständig und fehlerhaft vorgelegten, inhaltlich dürftigen und auch teilweise falschen Schreiben des Bundesministers der Verteidigung. Es macht den Bundespräsidenten nicht hellhörig, dass der Minister – gemäß Aktenlage – in einem persönlichen Gespräch am 26.01.2006 den dürftigen Inhalt seines Antrages nicht durch Fakten ergänzen, sondern lediglich wiederholen kann.
Es muss offensichtlich schnell gehen und dann passt es, wenn die Präsidialbürokratie bestätigt, dass der Bundespräsident aufgrund der Natur des §50 Soldatengesetz mit der Entscheidung, mich in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, formaljuristisch wohl keinen Fehler macht.
(siehe auch: Vom Sinn und Unsinn des § 50 SG)
Da weiß der Bundespräsident natürlich nicht, welche Absprachen zwischen dem zuständigen Referatsleiter des Bundespräsidialamtes und dem BMVg bereits gelaufen sind. Und er weiß sicher nicht, dass der Abteilungsleiter PSZ im BMVg, Dr. Georg W., den Bundespräsidenten offensichtlich für einen „Frühstücksdirektor“ oder „Unterschriftenautomaten“ hält, denn der hat die Verfügung für meine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand bereits am 23.01.2006 unterschrieben.
Es muss offensichtlich schnell gehen, da ist keine Zeit für die Frage an den Minister: „Was sagt eigentlich der General Dieter dazu?“ Dann hätte der Minister, der damals noch in der Frühphase seines immer noch andauernden Praktikums war, wahrheitsgemäß antworten müssen: „Mit General Dieter habe ich in dieser Sache kein einziges Wort gesprochen.“
Und weil es offensichtlich schnell gehen muss, hat der Bundespräsident dann auch keine Zeit für ein Gespräch – nach dem Grundsatz „audiatur et altera pars“ - mit dem Offizier, dessen soldatisches Lebenswerk er mit seiner Entscheidung zerstören wird.
Wenn man sich keine Zeit nimmt, dann kommt es ziemlich automatisch zu einer relativ automatischen Unterschrift. Und eine solch relativ automatische Unterschrift muss dann aber auch verantwortet werden.
Eine Sache verantworten heißt dann Geradestehen und persönlich für Folgen des eigenen Handelns einstehen. In solchen Kategorien kann der Bundespräsident denken, denn er war Oberleutnant der Reserve. Dazu passt es allerdings nicht, dass der Bundespräsident keines der Schreiben selbst zeichnet.
(Siehe auch: Dokumentation Bundespräsident)
Dazu passt auch nicht, dass der Bundespräsident sich auf die Neutralität seines Amtes beruft, wenn er selbst mit seiner Entscheidung den Anlass für ein Verwaltungsgerichtsverfahren mit der Bundesrepublik als Beklagter gibt. Und dann enttäuscht es auch, dass sich der Bundespräsident mit der Sache – wenn überhaupt – offenbar nur sehr oberflächlich befasst hat. Anders ist – vorausgesetzt dem Bundespräsidenten haben alle meine Schreiben auch wirklich vorgelegen - die Dürftigkeit der Schriftstücke der Präsidialbürokratie nicht zu verstehen.
Den Bundespräsidenten stört es in diesem Zusammenhang wohl auch nicht, dass Gerichte mit der Auslegung des § 50 SG, der Bundesminister der Verteidigung brauche dem Bundespräsidenten nicht wahrheitsgemäß und zutreffend vorzutragen, sondern müsse lediglich seinen Vertrauensverlust glaubhaft machen, die Entscheidungskompetenz des Bundespräsidenten beschneiden, ihn quasi zum „Unterschriftenautomaten“ deklarieren und somit seine Autorität beschädigen. Aber der Bundespräsident weiß möglicherweise um solche Auffassungen und Einschätzungen nicht, weil die Präsidialbürokratie sich mit den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Köln und des Oberverwaltungsgerichtes wohl nicht im Detail auseinandergesetzt hat.
Die Auseinandersetzung mit den Folgen des eigenen Handelns - Zeichnung der Urkunde am 26.01.2006 – ist aber Teil der Verantwortung, die der Bundespräsident zu tragen hat. Immerhin geht es um Menschen!
Natürlich braucht man, um einen Fehler zu korrigieren, Mut Kraft und Größe.
Das reine Befolgen eines Drehbuches des Bundespräsidialamtes wäre auch Herrn Sodann zuzutrauen.
(07.Dezember 2008)
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