AergermitdemBundestag
Kopfzeilenbild  
 
::

 Zur Startseite:

www.hansheinrichdieter.de

 
 

Ärger mit dem Bundestag

Das Ansehen des Deutschen Bundestages ist bedauernswert. Viele Bundesbürger trauen den Volksvertretern nicht, bzw. sie trauen ihnen keine gute Politik zu. Dafür gibt es mannigfache Gründe, die in den Medien auch deutlich diskutiert werden. Der Mangel an rhetorischen Spitzenbegabungen ist da sicher nur ein Grund.

Wenn man das Abgeordnetenverzeichnis studiert, fragt man sich, ob wir als Bürger richtig und mit Aussicht auf die erfolgreiche Bewältigung der immer komplexer werdenden Probleme vertreten sind. Und nicht wenige Parlamentarier haben keinen ´richtigen´ Beruf ausgeübt und sind als Berufspolitiker nur sehr eingeschränkt unabhängig. Das beeinträchtigt, im Zusammenhang mit dem teilweise rigoros ausgeübten Fraktionszwang, die Glaubwürdigkeit der grundsätzlich nur ihrem Gewissen verantwortlichen Volksvertreter, zumal die interessierten Bürger bei Parlamentsübertragungen im Fernsehen nur jeweils sehr wenige der ca. 600 Abgeordneten sehen und davon nur wenige über Debattenbeiträge kennenlernen können.

Nun will Bundestagspräsident Lammert mit einem parlamentseigenen Fernsehkanal die Wahrnehmung des Bundestagsalltags positiv beeinflussen. Es würde sich sicher positiv auswirken, wenn das Parlamentsfernsehen auch Einblicke in die so wichtige Ausschussarbeit geben könnte. Einige Abgeordnete würden dann wahrscheinlich nicht ihr Frühstück im Ausschuss einnehmen, sie würden auf die Lektüre der Bild-Zeitung und anderer Boulevardblätter während der Ausschussarbeit verzichten und sie würden sich wohl rhetorisch stärker einbringen und nicht nur pflichtgemäß ihren Beitrag zu einem Tagesordnungspunkt verlesen, bevor sie sich wieder der Regionalzeitung des Wahlkreises zuwenden. Und der interessierte Bürger hätte Gelegenheit, mehr Abgeordnete bei der Parlamentsarbeit kennenzulernen. Da der Bürger der Souverän ist, könnte man im positiven Sinne sagen, „das Auge des Herrn macht das Vieh fett“.

Andererseits würde doch ggf. viel Mittelmaß augenfällig, das den Ansehensverlust des Bundestages möglicherweise sogar noch fördert. Es bleibt abzuwarten, was aus der Idee wird.

Da ich während meines Berufslebens vielfach Gelegenheit hatte, Abgeordnete persönlich kennenzulernen und auch bei der Arbeit zu beobachten, konnte ich durchaus differenzierte Bilder entwickeln. Es gibt sehr gute, sehr engagierte und integre Volksvertreter, es gibt aber auch sehr unzureichende Abgeordnete und von diesen Kategorien natürlich alle möglichen Abstufungen.

Leider habe ich auch persönliche Erfahrungen machen müssen, die aus meiner Sicht stark zum Ansehensverlust des Parlamentes beitragen.

Im Zusammenhang mit dem „Fall Dieter/Ruwe“ wurden Abgeordnete des Deutschen Bundestages unter Verstoß gegen Gesetze frühzeitig aus dem BMVg heraus informiert. Abgeordnete haben dann zum Teil durch Beteiligung an der öffentlichen Diskussion zur Beeinträchtigung meiner Persönlichkeitsrechte beigetragen. Dabei hat sich der Abgeordnete Arnold besonders hervorgetan. Er hat mich diffamiert und auf anmaßende Weise herabwürdigend behandelt.

Wenn an höchsten Stellen der Bundeswehr Pflichten nicht erfüllt und die Grundsätze der Inneren Führung  nicht berücksichtigt werden, dann muss das meines Erachtens den Verteidigungsausschuss bzw. den Unterausschuss Innere Führung, wenn nicht sogar das Parlament selbst, interessieren.

Wenn zumindest ein Abgeordneter des Bundestages, zugleich Mitglied im Verteidigungsausschuss, zur herabwürdigenden Behandlung von Soldaten in der Öffentlichkeit beiträgt, dann muss sich meines Erachtens der Verteidigungsausschuss damit befassen.

Deswegen habe ich die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Ulrike Merten MdB, am
23. Juni 2006 gebeten, sich der Sache im Sinne der Bundeswehr anzunehmen.

Mit Schreiben vom 14. Juli 2006 teilt mir Frau Merten mit, dass sie in ihrer Funktion nicht gehalten ist, sich „in ein laufendes Verfahren einzuschalten“.

Frau Merten hat nicht erkannt oder will nicht erkennen, dass die Beeinträchtigung meiner Persönlichkeitsrechte durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages in keinem der laufenden Verfahren thematisiert wird. Da sie mein Anliegen sehr unzureichend und in keiner Weise zufriedenstellend behandelt hat – sie hat abgewimmelt und sich „gedrückt“ – und da Staatsbürger sich so nicht behandeln lassen sollten, wende ich mich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages (26. Juli 2006).

Herr Dr. Lammert leitet meine Eingabe an den Petitionsausschuss weiter, und der sagt Prüfung zu.

Am 18.12.2006  teilt mir die Vorsitzende des Petitionsausschusses mit, dass es auf der Grundlage einer Stellungnahme der Bundestagsverwaltung für den Präsidenten des Deutschen Bundestages keine Grundlage gibt, sich meines Anliegens anzunehmen.“ Dann verweist sie natürlich auf die Geschäftsordnung. In der Sache hat sich der Petitionsausschuss also mit meinem Anliegen überhaupt nicht befasst.

Das ist mehr als enttäuschend, deswegen schreibe ich am 27.12.2006 erneut an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, weil ich mich bürokratisch nicht gerne abspeisen lassen will. Außerdem ist solches Verhalten meines Erachtens der Würde des Deutschen Bundestages abträglich. 

Nun schreibt mir am 26.01.2007 Herr M., wahrscheinlich ein Sachbearbeiter beim Petitionsausschuss:

„Der Petitionsausschuss hat zu Ihrem Anliegen dem Plenum des Bundestages empfohlen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Der Deutsche Bundestag ist dieser Beschlussempfehlung gefolgt. Damit ist Ihre Eingabe ordnungsgemäß erledigt worden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine erneute sachliche Prüfung und Bescheidung desselben Vorbringens.

Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihr Schreiben vom 27.12.2006, das keine entscheidungserheblichen neuen Tatsachen oder Gesichtspunkte enthält, zu einer nochmaligen parlamentarischen Prüfung keinen Anlass gibt.“

Dafür habe ich natürlich überhaupt kein Verständnis. Der Bundestag prüft also ein Anliegen nicht in der Sache, sondern im Hinblick auf Zuständigkeit, ein bewährtes bürokratisches Verfahren. Damit ist es leicht, das Petitionsverfahren im Bundestag ohne Prüfung in der Sache durchzuwinken und bürokratisch „ordnungsgemäß“ zu erledigen.

Im Kern bedeutet dieses bürokratische Vorgehen, dass nach ordnungsgemäßer Nichtprüfung in der Sache kein Anspruch auf eine  erneute sachliche Prüfung besteht. Sauber, wenn man eine Sache erst einmal bürokratisch totgetreten hat, dann bleibt sie auch ordnungsgemäß tot.

Ansehensverlust des Bundestages  und Beiträge zur Politikverdrossenheit sind also durchaus mit Namen und Gesichtern zu verbinden.

Wie haben sich andere Parlamentarier des zuständigen Verteidigungsausschusses im „Fall Dieter/Ruwe“ eingebracht?

Wenn es darum geht, parlamentarische Kontrolle in Bezug auf mögliche Dienstpflichtverletzungen eines CDU-Ministers auszuüben, sind Interesse und Engagement im Verteidigungsausschuss des Bundestages unterschiedlich gelagert. Vom Sprecher der CDU/CSU ist keine Unterstützung zu erwarten. Immerhin hat er sich nicht am negativen Gerede über die Betroffenen beteiligt. Der Sprecher der SPD hingegen diffamiert die betroffenen Generale – von wem und von was auch immer getrieben – öffentlich und versichert dem Minister  „unsere Unterstützung“ für den Rauswurf der „kungelnden“ Generale.

Für die Grünen äußert sich MdB Nachtwei kritisch positiv und fordert die Aufklärung des Sachverhaltes und sagt:  Generäle hätten aber „selbstverständlich Anspruch darauf, dass fair mit Ihnen umgegangen“ werde. „Alles andere würde die Innere Führung von oben beschädigen und einem Duckmäusertum bei hohen Offizieren Vorschub leisten“.

Da kann man nur sagen: Danke! Aber die Durchschlagskraft der Opposition ist gegenüber der Großen Koalition naturgemäß gering.

Die sicherheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion sagt, dass der Minister „unverzüglich für Klarheit“ zu sorgen habe. Außerdem müsse er veranlassen, dass „die Personen, die für die rufschädigenden Indiskretionen verantwortlich sind, zur Rechenschaft“ gezogen würden. Klare Aussagen stimmen immer hoffnungsvoll. Da muss man dann allerdings beobachten, was daraus wird.

Es wird nicht so richtig etwas daraus, vielmehr wächst Gras über die Sache. Deswegen mache ich Frau Homburger am 19. September 2007 darauf aufmerksam, dass ihrem politischen Anliegen, das sie im Januar 2006 zu Recht und engagiert vorgebracht hat, bisher nicht entsprochen wurde, und bitte sie, sich des Falles Dieter/Ruwe anzunehmen. Auf das Schreiben vom 19. September 2007 antwortet Frau Homburger nicht.  Am
04. November 2007 erinnere ich freundlich an dieses Schreiben und erhalte erneut keine Antwort, nicht einmal einen Bearbeitungsvermerk. Wenn von einer Volksvertreterin die Grundregeln des Anstands im mitmenschlichen Umgang derart verletzt werden, dann macht das verdrossen, auch weil man als ein Antrag stellender Bürger nicht weiß, ob das Verhalten auf Arroganz, Ignoranz oder Inkompetenz zurückzuführen oder anders begründet ist. Und wenn der Verdacht sich erhärtet, dass solche öffentlichkeitswirksamen Einlassungen nicht im Sinne der betroffenen Bürger eingebracht wurden, sondern vielmehr oppositionelle „Dampfplauderei“ waren, dann verliert man auch Vertrauen in solche Parlamentarier und diese ihr Ansehen.

Auch vom Vorsitzenden des Reservistenverbandes und seinem Vize, beide Reserveoffiziere sowie Mitglieder des Bundestages und des Verteidigungsausschusses für Parteien der Großen Koalition, sind keine positiven Aktionen in der Sache zu erwarten, denn da ist eher Freude darüber zu unterstellen, dass der in Reservistenangelegenheiten anders denkende und handelnde Generalleutnant Dieter keinen Einfluss mehr ausüben kann.

Und dann gibt es noch Parlamentarierinnen, die Major der Reserve und Kapitänleutnant der Reserve sind. An sich haben wir teilweise vertrauensvoll und eng zusammengearbeitet, aber die Fraktionsdisziplin erschlägt nun mal auch einen gegebenenfalls vorhandenen Willen zu kameradschaftlicher Unterstützung. Schade eigentlich!

Auch wenn man durch Erfahrung Vertrauen in Parlamentarier verloren hat, darf es natürlich kein Resignieren in der Sache geben.

Seit knapp 2 Jahren übt der Wehrbeauftragte – ein ehemaliger Abgeordneter und Hilfsorgan des Bundestages – die mehrfach angemahnte parlamentarische Kontrolle in Bezug auf Dienstpflichtverletzungen und Verstößen gegen Grundsätze der Inneren Führung im BMVg mit unzureichenden Begründungen nicht aus.

Da von der Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses keine Unterstützung in der Sache zu erwarten ist, wende ich mich am 10. September 2007 direkt an den Bundestagspräsidenten und bitte ihn um Unterstützung, auch um „weiterem Ansehens- und Vertrauensverlust eines Hilfsorgans des Bundestages“ entgegenzuwirken.

Am 20. September 2007 bestätigt der Bundestagspräsident den Erhalt meines Schreibens und sagt: „Inzwischen hat der Wehrbeauftragte von sich aus den Vorgang dem Verteidigungsausschuss zur Kenntnis gegeben.“

Das ist Anlass genug, mich am 04.November 2007 an die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses zu wenden, sie mit den wesentlichen Unterlagen zu versorgen und sie um parlamentarische Kontrolle zu bitten.

Da es die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses – m. E. die Grundregeln im mitmenschlichen Umgang mit Staatsbürgern verletzend – bis zum 04. Dezember 2007 versäumt hat, sich der Sache anzunehmen, bzw. mir zumindest einen Bearbeitungsvermerk zukommen zu lassen, wende ich mich erneut an den Bundestagspräsidenten (04. Dezember2007), weil ein solches Verhalten von Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht in seinem Sinne sein kann.

Möglicherweise veranlasst durch den Bundestagspräsidenten, bekräftigt Frau Merten MdB am 17. Dezember 2007 relativ lapidar ihre Auffassung, dass sie sich in ihrer Funktion nicht gehalten sieht, sich in ein laufendes Verfahren einzuschalten. Frau Merten kann oder will unverändert nicht begreifen, dass es bei meinen Eingaben nicht um Aspekte laufender Verfahren, sondern um eklatante Fehler in der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben geht.

Am 27. Dezember 2007 antwortet mir der Herr Präsident des Deutschen Bundestages:

„Nach den mir vorliegenden Informationen hat sich die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Frau Abgeordnete Ulrike Merten, bereits im Juli letzten Jahres mit Ihrem Vorbringen befasst...“. Offensichtlich wird der Bundestagspräsident ganz schlecht unterstützt bzw. sehr unzureichend und falsch informiert. Wenn der Bundestagspräsident oder seine Mitarbeiter sich mit der Sache befasst hätten, dann wüsste er, dass sich Frau Merten MdB im Juli 2006 unzureichend  und in keiner Weise zufriedenstellend mit der Beeinträchtigung meiner Persönlichkeitsrechte durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages befasst hat und es nun um meine Eingabe hinsichtlich der Nichtausübung der parlamentarischen Kontrolle durch den Wehrbeauftragten geht.

Auch dem Bundestagspräsidenten sollte es möglich sein, zu erkennen, dass die Eingaben Aspekte anhängiger Verfahren nicht berühren.

Wenn dem 2. Mann im Staate Schreiben zur Unterschrift vorgelegt werden, dann sollten sie stimmen.

Es ist dem Vertrauen und dem Ansehen des Bundestages abträglich, wenn sein Präsident oberflächliche, in der Sache nichtssagende aber natürlich mit bürokratischen Hinweisen auf Zuständigkeiten versehene Schriftsätze unterzeichnet.

Wenn es also um die Optimierung des bedauerlichen Ansehens des Deutschen Bundestages geht, dann kann man in der Arbeitsumgebung des Präsidenten anfangen und die Bemühungen Zug um Zug ausweiten. Hilfreich wäre es auch, wenn z.B. der Bundestagspräsident einen wirkungsvollen Beitrag dazu leisten könnte, dass die augenblickliche politische Diskussion an den Problemen orientiert und mit der gebotenen Sachlichkeit geführt und wahlkampforientierte, würdelose und teilweise widerliche Wortwahl in der Argumentation von Politikern der großen Koalition vermieden wird. Da ist offensichtlich genug zu tun, bis dann vielleicht das Parlamentsfernsehen zusätzliche Optimierung bringt.

(13. Januar 2008)

.

Zurück zur Startseite  www.hansheinrichdieter.de