Hans-Heinrich Dieter

Verschwendung von Steuergeldern   (05.03.2019)

 

Die Aufarbeitung der „von der Leyen-Affäre“ um Beraterleistungen im Verteidigungsministerium nimmt Fahrt auf. Ab dem 04.03.2019 muss das Ministerium dem ermittelnden Untersuchungsausschuss die Akten über die Praktiken der jahrelangen Vergabe millionenschwerer Aufträge an Beraterfirmen übergeben.

Über die horrenden Summen für Beraterleistungen wurde vielfach berichtet. Nur einige wenige Zahlen und Fakten für den Hinterkopf: Mitte August 2018 hat der Bundesrechnungshof ein 18-seitiges, verheerendes Gutachten zu diesen Beraterverträgen, die allein in den Jahren 2015 und 2016 ein Volumen von 250 Millionen Euro umfassten, veröffentlicht. Inzwischen ist dem Bundestag auch bekannt geworden, wie hoch die Honorare für Berater waren. Einzelne Berater erhielten Summen von mehr als 200.000 Euro in nur sieben Monaten. Für ein IT-Projekt wurde zehn externen Beratern allein von Februar bis August 2018 insgesamt über zwei Millionen Euro gezahlt. Solche Summen kommen zusammen, weil Stundensätze in Höhe von 223 bis 252 Euro gezahlt wurden.

Wenn die politische Leitung des Verteidigungsministeriums Beratung in diesem Umfang nötig hat, dann spricht das nicht für die Kompetenz und Leistungsfähigkeit der Verantwortungsträger. Und es ist gleichzeitig ein eklatanter Misstrauensbeweis der politischen Leitung gegenüber dem Ministerium und nachgeordneten Behörden. Und dass hier faktisch Steuergelder verschwendet wurden, wird dadurch belegt, dass die teilweise unzureichenden Leistungen im Rüstungsbeschaffungswesen durch Berater offensichtlich nicht signifikant verbessert werden konnten.

Und nun lässt von der Leyen Zeugen aus dem Ministerium durch eine Reihe besonders renommierter, teurer Juristen auf die anstehenden Vernehmungen im Untersuchungsausschuss mit Honorarsätzen von bis zu 380 Euro/Stunde vorbereiten. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Zeugen selbst belasten und später strafrechtlich oder disziplinarisch belangt werden können. Für diese sehr teure Rechtsberatung sind insgesamt 80 000 Euro eingeplant.

Soldaten, Beamte und auf die Mehrung des Wohls des deutschen Volkes vereidigte Politiker haben vor dem Untersuchungsausschuss die reine Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen. Dafür braucht man keine steuergeld-finanzierte Beratung, sondern Charakter und Anstand. Und das Ausmaß der geplanten Rechtsberatung macht deutlich, dass die Ministerin das eigene Fehlverhalten und das ihrer engen – teilweise ehemaligen - Mitarbeiter*innen offensichtlich für sehr gravierend hält.

Hoffentlich wird die Öffentlichkeit über die wesentlichen Ergebnisse des Untersuchungsausschusses im Hinblick auf die Verschwendung von Steuergeldern und auf nachgewiesenes rechtliches Fehlverhalten von Verantwortungsträgern umfassend unterrichtet.

(05.03.2019)

 

 

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