Hans-Heinrich Dieter

Sinnvolles Sparpotenzial   (29.01.2013)

 

Heute legt der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages seinen Jahresbericht 2012 vor. Es wird wie immer vornehmlich ein Mängelbericht sein, über die Bundeswehr im Umbruch und im Einsatz, diesmal ohne Wehrpflichtige. Mit Wegfall der Wehrpflicht für männliche deutsche Staatsbürger stellt sich die Frage, warum wir überhaupt noch einen Wehrbeauftragten mit einem großen bürokratischen Apparat haben.

Der Wehrbeauftragte „ ist Anwalt der Soldaten und zugleich ein wichtiges Hilfsorgan des Parlamentes bei der Kontrolle der Streitkräfte.“...„Tätig wird er auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses. Der Wehrbeauftragte   kann aber auch aus eigener Initiative heraus aktiv werden, wenn er Hinweise auf die Verletzung von Grundrechten von Soldaten oder von Grundsätzen der Inneren Führung erhält.“

Die möglichst lückenlose Kontrolle der Streitkräfte war der deutschen Nachkriegs-Öffentlichkeit immer von großer Bedeutung, denn es mangelte grundsätzlich an Vertrauen. Dabei ist die Einbindung der Bundeswehr in das demokratische System mit der Inneren Führung, die in den deutschen Streitkräften durchaus erfolgreich gelebt wird, inzwischen gut gelungen.

Die Mehrfachkontrolle über die Streitkräfte wird nicht nur durch die jährliche parlamentarische Entscheidung über den Verteidigungshaushalt und eine eigenständige Wehrverwaltung ausgeübt, sondern vornehmlich durch den Bundestag, den Verteidigungsausschuss und den Wehrbeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle. Das Hilfsorgan Wehrbeauftragter wurde dabei immer auch als Ombudsmann für die Wehrpflichtigen verstanden. Die Allgemeine Wehrpflicht ist inzwischen ausgesetzt. 

Darüber hinaus hat sich einiges verändert. Die Bundeswehr ist inzwischen eine Armee im Einsatz, die durch die Parlamentarier selbst ständig intensiv kontrolliert wird. Als Armee im Einsatz muss man die Streitkräfte inzwischen auch als staatliches Sicherheitsunternehmen mit hoheitlichen Aufgaben verstehen, in dem Freiwillige, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten Dienst tun. Die Belange dieser Soldaten werden auch durch den sehr aktiven Bundeswehrverband vertreten. Die Bundeswehr wird derzeit umgestaltet und hat jetzt einen Generalinspekteur, der Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Dieser Oberbefehlshaber ist verantwortlich für die Führung der Bundeswehr auf der Grundlage der Wehrgesetze – in diesem Zusammenhang vornehmlich des Soldatengesetzes und der Wehrbeschwerdeordnung. Warum berichten der Verteidigungsminister und der verantwortliche Generalinspekteur nicht jährlich über die Lage der Bundeswehr vor dem Deutschen Bundestag und werden auf der Grundlage dieses Berichtes von den Volksvertretern in die Pflicht genommen? 

Die Polizei oder die Feuerwehr haben auch keinen Ombudsmann im Deutschen Bundestag und es ist eigentlich an der Zeit anzuerkennen, dass die deutschen Streitkräfte insgesamt gute Arbeit für Deutschland leisten. Es ist Zeit für etwas mehr Vertrauen in die Bundeswehr.

Der derzeitige Wehrbeauftragte Königshaus ist – anders als sein Vorgänger Robbe - eine Persönlichkeit, die der Rolle eines neutralen Vermittlers, an der jeweiligen Sache orientiert, kompetent und ggf. auch mutig, gerecht wird und so das Vertrauen sowohl des Parlamentes als auch der Soldaten genießt. Er ist trotzdem in unserer heutigen Situation verzichtbar.

Das Hilfsorgan „Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages“ erhält 75 % des Gehaltes eines Bundesministers. Dieses Geld kann man, zusammen mit den großen finanziellen Aufwendungen für das sehr personalstarke bürokratische Amt des Wehrbeauftragten, getrost einsparen.

(29.01.2013)

 

 

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