Hans-Heinrich Dieter

Papst auf PR-Tour   (06.12.2021)

 

Der Papst ist auf PR-Tour im Mittelmeerraum und hat die Migrationspolitik der EU scharf kritisiert. Er nannte den Umgang mit den Schutzsuchenden „Schiffbruch der Zivilisation“ in einem „Zeitalter der Mauern.“

Wenn es auch berechtigt ist, die Migrationspolitik der EU als ineffektiv zu kritisieren, fragt man sich doch, auf welcher moralischen Grundlage und mit welcher Autorität der katholische Oberhirte seine scharfe Kritik vorbringt.

Die katholische Kirche hat durch die Sexualverbrechen nicht weniger Geistlicher jede moralische Autorität verloren. Der Papst selbst ist Kopf einer „Täterorganisation“, die unfähig und unwillig ist, ihre Verbrechen selbst aufzuklären. Der Papst deckt offensichtlich auch Straftäter und er widersetzt sich ReformbemĂĽhungen wie dem Synodalen Weg in Deutschland und seine Vorstellungen sind teilweise mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar, wie die Verweigerung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Der Papst hat sich anfänglich als Reformer geriert und ist an sich selbst und der katholischen „pädokriminellen Täterorganisation“ gescheitert. Von einem solchen „Hirten“ mĂĽssen wir uns nicht belehren und beschuldigen lassen, wenn wir unsere Rechte wahrnehmen und schĂĽtzen. Der Papst sollte sich einmal objektiv mit dem „fundamentalen Dilemma“ der EU in der Migrationspolitik befassen: „Wir wollen helfen. … Doch unsere Möglichkeiten sind endlich!“ (Altpräsident Gauck)

Die katholische Kirche selbst verhält sich verantwortungslos, verständnislos und schäbig gegenĂĽber Opfern sexualisierter Gewalt. Die Kirche gibt sich ganz offensichtlich keine MĂĽhe bei der Aufklärung der unzähligen Missbrauchsfälle - und auch die evangelische Kirche ist betroffen. Deswegen dĂĽrfen die Kirchen keine Sonderrechte mehr haben. Es muss zu einer strikten Trennung von Kirche und Staat kommen – auch um den Opfern gerecht zu werden und die kirchlichen Verbrecher einer gerechten Strafe zuzufĂĽhren. Sonst wird die Aufklärung weiter verweigert, die kriminelle Vertuschung fortgesetzt und rechtliche Konsequenzen werden nicht gezogen! Das darf der Staat nicht zulassen, denn er hat die Pflicht, die BĂĽrger zu schĂĽtzen und ihre Rechte durchzusetzen!

Religiöser Glaube und Kirchenzugehörigkeit sind reine Privatangelegenheiten mĂĽndiger BĂĽrger! Die Kirchen sind zukĂĽnftig als „gemeinnĂĽtzige Vereine“ dem geltenden Recht und Gesetz unterzuordnen, wie das in anderen Demokratien auch gehandhabt wird. Und wenn die Kirchen ĂĽberleben wollen, dann mĂĽssen sie sich als „gemeinnĂĽtzige Vereine“ in aller Demut unserer Demokratie anpassen!

(06.12.2021)

Bei Interesse lesen Sie auch:

http://www.hansheinrichdieter.de/html/kirchlicheverfehlungen.html

 

 

nach oben

 

zurĂĽck zur Seite Kommentare