Hans-Heinrich Dieter

“Misshandlung” des KSK   (13.06.2021)

 

Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer hatte Ende Mai 2020 eine hochrangige Arbeitsgruppe eingesetzt, um eine Strukturanalyse des KSK durchzuführen. Auslöser waren rechtsextremistische Verdachtsfälle in dem Spezialkräfteverband sowie die Entdeckung von Munition und Sprengstoff auf dem Privatgelände eines Kommandofeldwebels.

Seitdem erleben die Soldaten des KSK eine schwere, sehr belastende und die Einsatzfähigkeit stark einschränkende Zeit. Unter vielen anderen berichtet der Skandal-Journalist Pindur  vom DLF über: Rechtsextremismus im KSK - Eine Bundeswehr-Einheit auf Bewährung! Schon mit dieser Ãœberschrift macht Pindur deutlich, dass er die Absicht verfolgt, das KSK insgesamt zu diskreditieren, denn die ganze „Einheit“ ist ja wegen „Rechtsextremismus“ auf Bewährung. Und mit der demokratischen Haltung von Pindur ist es auch nicht weit her, denn er spricht ja nicht von mutmaßlichem Rechtsextremismus oder von rechtsextremistischen Vorfällen, sondern unterstellt arrogant und anmaßend „Rechtsextremismus“. Die in unserem Rechtssystem geforderte Unschuldsvermutung beachtet Pindur nicht!

Und dann bemüht Pindur auch noch den ehemaligen Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Bartels: „Ich glaube, dass Auswahl und Ausbildung bei den Spezialkräften eine besondere Rolle spielen. Man sucht die Härtesten der Harten. Man bildet sie dann in einer Weise aus, dass sie noch härter werden. Und für manchen mag das mental zu dem Schluss führen, dass er sich auch politisch jetzt das härteste, was er sich vorstellen kann, suchen muss. Und das ist dann der Nazi-Quatsch mit dem dann Einzelne in der Vergangenheit aufgefallen sind. …“ Das klingt so wie Klein-Fritzchen sich die Personalauswahl für das KSK vorstellt! Für die Spezialkräfte werden die physisch und psychisch belastbarsten sowie militärisch leistungsfähigsten Soldaten in einem sehr anspruchsvollen Verfahren ausgewählt. Neben der charakterlichen Eignung wird auch ein überdurchschnittliches geistiges Leistungsvermögen gefordert, das dumme und törichte Gefühlsduseleien in der Regel nicht zulässt. Das weiß Pindur nicht!

Pindur schwelgt im trüben Skandalisierungssumpf, genau wie nicht wenige andere Journalisten und Politiker. Er hat sichtlich Freude an den verunglückten Äußerungen der Ministerin über die „Mauer des Schweigens“ über „toxische Strukturen“, über eiserne Besen mit denen auszukehren sei, über die nicht auszuschließende Auflösung des gesamten KSK und über die Ermutigung der „Mutigen“. Mit dem „Mutigen“ ist offenbar der Whistle-Blower-Hauptmann gemeint, der offensichtlich zu feige war, eine Meldung auf dem Dienstweg über die von ihm beobachteten „Missstände“ zu schreiben, der zu feige war, das Wehrbeschwerderecht zu nutzen und der zu feige war, sich bei seinem Kommandeur zu melden und mit ihm über seine Eindrücke und Erfahrungen zu sprechen. Da erstaunt es nicht, dass dieser feige Whistle-Blower in Uniform die zweijährige Ausbildung zum KSK-Soldaten nicht geschafft hat. Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer freute sich offensichtlich über den „Hilferuf“ des feigen und ungeeigneten KSK-Offiziers. Sie kündigte Aufklärung und Konsequenzen an und betonte, dass es bei der Null-Toleranz-Linie gegenüber jeglichen rechtsextremen Vorfällen in der Bundeswehr bleibe. Und dabei ist AKK ganz offensichtlich nicht klar, dass sie mit ihren Aussagen über die „Mauer des Schweigens“ und über „toxische Strukturen“ in die verleumderischen Fußstapfen ihrer Vorgängerin von der Leyen getreten ist. Denn wer eine „Mauer des Schweigens“ bildet, verheimlicht und verschleiert vorsätzlich Verstöße gegen Recht und Gesetz sowie Straftaten in der Bundeswehr. Wer so etwas in die Öffentlichkeit posaunt, diffamiert relativ pauschal und leistet einem Generalverdacht Vorschub. Das ist ein unverantwortliches Verhalten der Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt, die ja nicht nur die Leitung des Ministeriums zu verantworten, sondern die auch einer Fürsorgepflicht für die Staatsbürger in Uniform zu genügen hat, die eine pauschale Diffamierung mit einhergehendem Vertrauensverlust in der Bevölkerung nicht verdient haben.

Die Bundesministerin setzte vor diesem diffamierenden und skandalisierenden Hintergrund am 29.05.2020 die Arbeitsgruppe unter Leitung des Generalinspekteurs der Bundeswehr ein, um eine Struktur- und Defizitanalyse zu rechtsextremistischen Tendenzen innerhalb des KSK durchzuführen und Schlussfolgerungen vorzulegen, wie Rechtsextremismus im KSK besser bekämpft und bereits im Keim erstickt werden kann. Die Arbeit der Arbeitsgruppe wurde durch die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages begleitet.

Die Arbeitsgruppe hat insgesamt 60 Maßnahmen ins Auge gefasst, die zur Problemlösung beitragen sollen, ohne dass bei der Mehrzahl ein kausaler Zusammenhang mit den Vorkommnissen/ Fehlentwicklungen zu erkennen ist.

Hier die wichtigsten:

Die 2. Kompanie Kommandokräfte des KSK wird aufgelöst. Als Begründung nannte das Ministerium eine Abschiedsfeier im April 2017, bei der es unter anderem zur Verwendung rechtsextremistischer Symbole gekommen sein soll. Dadurch soll auch falsch verstandener Korpsgeist beendet werden.

Übungstätigkeit und internationale Kooperationen des KSK werden bis auf Weiteres eingestellt. Laufende Einsatzverpflichtungen sollen von anderen Einheiten übernommen werden, soweit das möglich ist.

Der Ausbildungsbereich des KSK wird ins Heer eingegliedert und truppendienstlich der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg, fachlich dem Ausbildungskommando des Heeres unterstellt.

Sowohl bei Kommando- als auch bei Unterstützungskräften des KSK werden neue Funktionen für stellvertretende Bataillonskommandeure und Führungsfeldwebel geschaffen.

Schlüsselpositionen wie Kommandooffiziere und -feldwebel sowie querschnittlich eingesetztes Personal sollen künftig nur zeitlich begrenzt im KSK Dienst tun. Innerhalb der Kommandokräfte soll eine Rotation in den Kompanien eingeführt werden.

Vorverwendungen außerhalb des KSK werden künftig für Kommandosoldaten zwingend Voraussetzung; Führungskräfte sollen verbindlich außerhalb des Kommandos in Ausbildung und Führung eingesetzt gewesen sein.

Der Kommandeur der Division Schnelle Kräfte, Generalmajor Andreas Hannemann, soll wegen der offensichtlichen Handhabungsprobleme mit Munition und Sprengstoff in einer Generalinventur die Vollzähligkeit von Munition, Sprengstoff, Gerät und Ausrüstung beim KSK erfassen. Künftig werde zur Erfassung von Munition und Sprengstoff ein digitales System eingeführt: Eine falsch zu verstehende „Ausnahmestellung“ des KSK soll es zukünftig nicht geben.

Die Sicherheitsüberprüfungen werden erweitert und verschärft.

Medien begleiten die Bearbeitung des umfangreichen Maßnahmenkatalogs mit Interesse und ganz eigenem Verständnis: Gregor Mayntz schreibt im Generalanzeiger unter der Ãœberschrift „Eine rechte Elitetruppe“: „Die Verteidigungsministerin nimmt den Waffenfund auf dem Grundstück eines KSK-Soldaten zum Anlass für einen Generalangriff auf die bisherige Organisation der Spezialkräfte.“ Und Holger Möhle kommentiert im Generalanzeiger: „KSK. Eine verschworene Einheit, ein geschlossenes System. Eine Truppe in der Truppe, leider auch mit einer besonderen – jedenfalls in Teilen – rechtsextremen Gesinnung. … Der KSK-Stall wird ausgemistet.“ Und „Kramp-Karrenbauer und ihr Generalinspekteur Zorn wollen das KSK aus der Braunzone holen!“

Im Rahmen der intensiven Untersuchungen kamen dann neue Problemfelder hinzu, wie unvorschriftsmäßiger Umgang mit Munition und mögliche ungenehmigte Nebentätigkeiten und Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe der Einheit. Nun liegt der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe vor, der allerdings noch keinen wirklichen Abschluss darstellt, denn eine endgültige Entscheidung über die Zukunft des KSK wird die Ministerin Kramp-Karrenbauer erst nach einem neuerlichen Besuch des KSK in Calw treffen.

Dem „Abschlussbericht“ zufolge wurden die 60 geplanten Maßnahmen weitgehend umgesetzt und die diesbezüglichen strukturellen Veränderungen des vergangenen Jahres kommen „faktisch einer Neuaufstellung dieses Verbandes gleich“ wie General Zorn feststellt.

Zur sichtbarsten strukturellen Veränderung im Zuge des laufenden Reformprozesses, der Auflösung der 2. Kompanie Kommandokräfte, die am 31. Juli 2020 erfolgt ist, heißt es in dem Bericht: „Diese Entscheidung basierte auf den Erkenntnissen, die im Nachgang der Abschiedsfeier des damaligen Kompaniechefs im Jahr 2017 bis zum Waffenfund bei einem Soldaten der Kompanie im Mai 2020 zu Tage traten. Diese manifestierten sich in toxischer Führungskultur in Verbindung mit fehlgeleitetem Eliteverständnis sowie extremistischen Tendenzen, die bei dem betroffenen Personenkreis zu umfangreichen Ermittlungen führten. Insgesamt war festzustellen, dass die verkrusteten Strukturen innerhalb der Kompanie nicht mehr reformierbar und somit in Gänze aufzubrechen waren.

Im Zeitraum zwischen der Abschiedsfeier 2017 und der Auflösung der Kompanie im Jahr 2020 wurden bereits 26 Angehörige der 2. Kompanie, die an der Abschiedsfeier teilnahmen, versetzt oder im Zuge disziplinarer oder strafrechtlicher Ermittlungen aus dem KSK bzw. den Streitkräften entfernt. Im selben Zeitraum kamen 32 Soldaten neu in die 2. Kompanie hinzu, so dass insgesamt 66 Soldaten von der Auflösung betroffen waren. Diese wurden mit Wirkung vom 31. Juli 2020 zunächst innerhalb des Verbandes auf ein „Dienstpostenähnliches Konstrukt“ versetzt und einzeln in einem vierstufigen Prüfverfahren hinsichtlich ihrer gesicherten Verfassungstreue betrachtet. Neben dem KSK und den vorgesetzten Dienststellen waren sowohl das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) als auch die zuständige Wehrdisziplinaranwaltschaft fest eingebunden. Bisher wurden bei 65 Soldaten keine Bedenken bezüglich ihrer charakterlichen Eignung und gewissenhaften Bindung an die freiheitlich demokratische Grundordnung festgestellt. 61 von ihnen werden daher an anderer Stelle innerhalb des KSK bzw. im AusbStpSpezKrH oder in den nunmehr der DSK zugehörigen PWT weiterverwendet. Zwei Soldaten wurden regulär außerhalb des Verbandes versetzt; ein Soldat ist in den Ruhestand getreten. Ein Soldat wird aus gesundheitlichen Gründen heimatnäher verwendet werden. Die Personalmaßnahmen sind abgeschlossen. (…)

Seit der Entscheidung zur Auflösung der 2. Kompanie ist seitens BAMAD [Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst] kein Angehöriger des KSK als Extremist eingestuft worden. Ein Angehöriger des KSK, der zum Zeitpunkt der Auflösung der 2. Kompanie bereits als Extremismusverdachtsfall bearbeitet wurde, ist zwischenzeitlich aufgrund der fortlaufenden Ermittlungen als Person mit fehlender Verfassungstreue (Kategorie „Orange“) eingestuft worden.

Ein rechtsextremistisches Netzwerk, d.h. ein Personenzusammenschluss nach der Definition des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der ziel- und zweckgerichtet an dem Beseitigen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung arbeitet, wurde nicht erkannt. Bekannt wurde ein Geflecht von Kontakten und Kennverhältnissen unterschiedlicher Art und Intensität zwischen einzelnen im Fokus stehenden Personen, welche durch eine übereinstimmende Geisteshaltung getragen zu sein scheint und das weiterhin aufgeklärt und bearbeitet wird.“ Allein schon dieses Ergebnis spricht gegen „toxische Strukturen“, Generalverdacht und Generalverleumdung, „Rechtsextremismus im KSK“ und die „Mauer des Schweigens“ die es abzureißen gälte!

Dem Bericht zufolge hat es beklagenswerte Fehlentwicklungen im KSK gegeben und die 60 Maßnahmen haben zu einem guten Erfolg bei der Bekämpfung von rechtsradikalen Tendenzen und Regelverstößen in kleinen Teilbereichen des KSK geführt. Das ist die positive Feststellung. Die Arbeitsgruppe hat aber auch das Ziel formuliert: „Gleichzeitig ist es nötig, die Fähigkeiten der Bundeswehr zur Durchführung von Spezialoperationen zu erhalten und ihre Einsatzbereitschaft sicherzustellen.“ Die diesbezügliche Zielerreichung wurde nach meiner Einschätzung durch den mit den 60 Maßnahmen verbundenen „Generalangriff“, den „Bürokratie-Tsunami“ und die Dauerüberwachung „Orwellschen Ausmaßes“ allerdings stark beeinträchtigt, wenn nicht unmöglich gemacht.

Ein „Generalangriff“ auf die Organisation eines ganzen Verbandes ist nur bei einem – vorgeblich gerade nicht beabsichtigten - „Generalverdacht“ gerechtfertigt. Das KSK ist kein „geschlossenes System“, denn es ist ein Verband des Heeres und der Division Schnelle Kräfte truppendienstlich sowie dem Befehlshaber Einsatzführungskommando für bestimmte Aufgabenbereiche und die Führung von Spezialkräfteoperationen unterstellt. Ein verschworenes Eigenleben und eine Abschottung sind nur dann möglich, wenn die Dienstaufsicht der Division Schnelle Kräfte und die des Inspekteurs des Heeres unzureichend sind. Und die in Teilen rechtsradikale Entwicklung von Kommandosoldaten hätte möglicherweise schon unterbunden werden können, wenn die Dienstaufsichtsverpflichteten - vom Kommandeur Kommandokräfte, über den Kommandeur KSK sowie über den Kommandeur Schnelle Kräfte und den Inspekteur des Heeres bis zur damaligen Verteidigungsministerin von der Leyen – die in Teilen rechtsextreme Abschiedsfeier der 2. Kommandokompanie als Alarmsignal verstanden und geeignete Maßnahmen ergriffen hätten. Die auf das KSK bezogene Feststellung im Untersuchungsbericht: „Die Dienstaufsicht aller Ebenen oberhalb der Kompanie im KSK hat in diesen Segmenten über einen längeren Zeitraum eine bedenkliche Entwicklung nicht erkannt oder unterschätzt.“ greift also erheblich zu kurz!

Und da der Bericht dankenswerterweise auch feststellt: dass die „überwältigende Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten im KSK fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht und hervorragende Leistungen erbringt“ hätte es auch keinen diskriminierenden  „Generalverdacht“ und keine pauschalen Maßnahmen geben dürfen. Die unzureichende Dienstaufsicht aller Führungsverantwortlichen des KSK hätte aus meiner Sicht zunächst aufgearbeitet werden müssen, denn das hätte gegebenenfalls nachteilige Strukturveränderungen oder Einschränkungen der Einsatzverpflichtungen verhindert.

Denn wenn die Übungstätigkeit und internationale Kooperationen des KSK über längere Zeit eingestellt werden, dann wird die Einsatzbereitschaft stark beeinträchtigt und der internationale Ruf des KSK beschädigt. Diese Einsatzverpflichtungen können von anderen Einheiten der Bundeswehr aufgrund des fehlenden personellen und materiellen Leistungsprofils außerdem nicht übernommen werden.

Wenn der Ausbildungsbereich des KSK in das deutsche Heer eingegliedert (war er doch schon immer) und truppendienstlich der Infanterieschule des Heeres in Hammelburg, fachlich dem Ausbildungskommando des Heeres unterstellt wird, dann verlieren der Kommandeur Kommandokräfte und der Kommandeur KSK wesentliche, untrennbar mit ihrer Führungsverantwortung verbundene, Aufgaben und Kompetenzen. Der Kommandeur KSK kann nicht für die Einsatzbereitschaft seiner Soldaten verantwortlich sein, ohne die dafür erforderliche Ausbildung persönlich zu verantworten. Bei der Infanterieschule und beim Ausbildungskommando des Heeres wird außerdem über lange Zeit die erforderliche Ausbildungskompetenz für das Schultern dieser Verantwortung nicht vorhanden sein. Die Zusammenarbeit mit anderen nationalen Spezialkräften im Bereich der Ausbildung wird außerdem dadurch voraussichtlich erheblich beeinträchtigt bzw. zum Erliegen kommen.

Die geplante – an George Orwell erinnernde - Fülle der Kontroll- und Ãœberwachungsmaßnahmen hat außerdem zu einem bürokratischen Aufwand geführt, der Ausdruck fehlenden Vertrauens ist und nicht nur die Moral der betroffenen Soldaten beeinträchtigen wird, sondern auch ihre Leistungsfähigkeit aufgrund fehlender Ausbildungszeit.

Das demonstrierte Misstrauen der vorgesetzten Kommandobehörden und Befehlshaber hat ganz offensichtlich nicht nur einen erheblichen Vertrauensverlust der Kommandosoldaten in die politische Leitung und die militärischen Führer erzeugt, sondern auch psychische Krankheitserscheinungen wie „moral injury“ hervorgerufen, die die Einsatzbereitschaft sehr stark schwächen – insbesondere wenn bis zu 60 Kommandosoldaten davon betroffen sind!

Für mich gilt weiterhin, dass die Soldaten des Kommando Spezialkräfte sorgfältig ausgewählt und intensiv – mit Sinn und Fachverstand - ausgebildet sein müssen, um schwierige Aufträge von sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland erfolgreich erfüllen zu können. Das kann nur gelingen auf der Grundlage kameradschaftlichen Zusammenhaltes, gegenseitigen Vertrauens und professioneller Zusammenarbeit. Daraus erwächst ein besonderer Charakter dieses militärischen Hochleistungsverbandes, an den hohe Ansprüche zu stellen sind. Die jetzt erzeugte Verantwortungs-Diffusion, die kaum noch zu überschauende Aufsplitterung von Zuständigkeiten, insbesondere in der Ausbildung, und der Kompetenzentzug des Kommandeurs KSK für wesentliche Teile seiner Führungsverantwortung (z. B. auch die Auslagerung der für Nachwuchsgewinnung zuständigen PWT in die Division Schnelle Kräfte) werden die Einsatzfähigkeit unserer Spezialkräfte für lange Zeit beeinträchtigen. Außerdem wurde im Zusammenhang mit der Maßnahmenflut die Chance vertan, eine leistungs- und zukunftsfähige streitkräftegemeinsame Führungsstruktur für alle Spezialkräfte der Bundeswehr zu schaffen - eine wichtige Voraussetzung für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit in „joint/combined operations“. Insofern kann man durchaus von einer politisch-medialen „Misshandlung“ des KSK sprechen!

Und auch ich darf mich „misshandelt“ und diffamiert fühlen, denn im Schlussbericht heißt es auch: „Rückblickend muss konstatiert werden, dass die Ursachen von Missständen und Fehlentwicklungen in die Vergangenheit zurückreichen, die Auswirkungen sich über die Jahre kumuliert und bisweilen als unheilvolle Fehlkultur etabliert haben.

Damit stellt sich unwillkürlich die Frage nach der Verantwortung ehemaliger Vorgesetzter. Stellungnahmen der Kommandeure des KSK und deren Vorgesetzter, der Kommandeure der Division Schnelle Kräfte (ehemals Division Spezielle Kräfte) liegen vor.“ Da ich der 2. Kommandeur des KSK von 1998 bis 2000 war, stellt sich bei dieser ungenauen Feststellung auch die Frage nach meiner Verantwortung für die mögliche Entwicklung „unheilvoller Fehlkultur“. Und damit wird der „Generalverdacht“ ohne Beweisführung auf mich ausgeweitet. Man hat von mir keine Stellungnahme verlangt und ich habe ein gutes Gewissen. Um einen Verdacht aber überhaupt nicht aufkommen zu lassen, hätte man anständigerweise auch „konstatieren“ sollen, bis in welche Zeit die Fragestellungen nach der Verantwortung ehemaliger Vorgesetzter zurückreichen. Ich war der letzte Kommandeur, der direkt unter der Führungsebene des Ministers Spezialkräfteeinsätze gegen Kriegsverbrecher im ehemaligen Jugoslawien selbst geführt hat. Ich habe aufgrund der Einsatzvorbereitungen intensive Dienstaufsicht geführt und aufgrund meiner Führungsverantwortung bei den anspruchsvollen Spezialkräfteeinsätzen ein sehr enges Verhältnis zu den Soldaten des KSK entwickelt. Mir sind damals keine „toxischen Typen“ in „toxischen Strukturen“ aufgefallen. Für uns standen der weitere Aufbau des KSK und die gleichzeitige erfolgreiche Einsatzführung im Vordergrund – wir hatten überhaupt keine Zeit für ideologische Fehlentwicklungen!

Mir sind die Soldaten des KSK damals sehr ans Herz gewachsen. Deswegen machen die erkannten Fehlentwicklungen traurig – allerdings auch die zum Teil erkennbar untauglichen, weil die Einsatzbereitschaft stark beeinträchtigenden Maßnahmen. Man kann nur hoffen, dass die Kommandosoldaten irgendwann zu ihrer ehemaligen anerkannt hohen Leistungsfähigkeit zurückfinden!

(13.06.2021)

 

 

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