Hans-Heinrich Dieter

Keine Entschädigung von Schwulen!    (26.07.2020)

 

Anfang des Jahres 2020 haben Grüne von Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer eine offizielle Entschuldigung bei homosexuellen Soldaten für die unterstellte Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Bisexuellen in der Armee gefordert. Dazu war AKK offenbar damals aus Überzeugung nicht bereit – wofür sollte sie sich im Namen der Bundeswehr auch entschuldigen, wenn die Streitkräfte auf der Grundlage von Recht und Gesetz gehandelt haben?

Nun hat Kramp-Karrenbauer Anfang Juli unbegründet eine 180°-Wende vollzogen und sich für die jahrzehntelange systematische Diskriminierung von homosexuellen Soldaten in der Bundeswehr entschuldigt. Sie meint nun: homosexuelle Soldaten waren „aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erheblichen Diskriminierungen ausgesetzt und haben nicht zuletzt in ihrer beruflichen Entwicklung Nachteile bis hin zur Entlassung erlitten.“ … „Bei denen, die darunter zu leiden hatten, entschuldige ich mich.“ Und zeitgerecht zu den Feiern des Christopher Street Days kündigte sie für September 2020 die Vorlage eines Gesetzes zur Rehabilitierung der Schwulen, Lesben und Bisexuellen an. Der Entwurf trägt den Titel „Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen durch Truppendienstgerichte verurteilten und in anderer Weise dienstlich benachteiligten Soldaten“. Sie erweckt so den Eindruck, als ob die Bundeswehr jahrelang Unrecht getan und die Truppendienstgerichte Unrechtsurteile gefällt hätten, was jetzt zu heilen wäre. Und bei solch einer „Vorlage“ einer Ministerin, wundert es nicht, wenn sogar die WELT in die gleiche Kerbe haut.

Eine „jahrelange Diskriminierung von Schwulen, Lesben und Bisexuellen in der Armee“ entspricht nicht den Fakten. Bis 1969 wurden homosexuelle Männer in Deutschland generell strafverfolgt. In der Bundeswehr galten sie laut einer „Zentralen Dienstvorschrift“ aus der Zeit Helmut Schmidts auch danach noch als „Sicherheitsrisiken“. Der erste Wehrdienstsenat beim Bundesverwaltungsgericht stellte im Oktober 1979 fest: „Homosexuelle Neigungen schließen die Eignung eines Soldaten zum Vorgesetzten aus“. 1980 beschied das Verteidigungsministerium, dass schwule Soldaten die Kampfkraft der Truppe gefährdeten. Bis 1984 wurden sie als Wehrpflichtige ausgemustert oder entlassen. Noch bis zum Jahr 2000 durften sie nicht Berufssoldaten werden und weder als Vorgesetzte noch als Ausbilder tätig sein. Das BVerfG entschied erst 2000, dass die Bundeswehr einer möglichen Benachteiligung gleichgeschlechtlich lebender Soldaten ein Ende setzen muss. Deswegen ist seit dem Jahr 2000 in der Zentralen Dienstvorschrift 14/3 geregelt, wie die Soldaten mit dem Thema Sexualität umzugehen haben. Toleranz und Diskriminierungsfreiheit gegenüber Homosexuellen sind seitdem in der Truppe Pflicht. Der Dienst für Deutschland in der Bundeswehr wurde und wird also auf der Grundlage von Recht und Gesetz geleistet. Die Bundeswehr hat die Entscheidung des BVerfG sofort und erfolgreich umgesetzt. In den Streitkräften gibt es auch keine gravierenden Probleme mit Homophobie. Der ehemalige Wehrbeauftragte Königshaus sprach 2014 von einer einstelligen Zahl von Bundeswehrangehörigen, die sich pro Jahr über Benachteiligung wegen ihrer sexuellen Orientierung bei ihm beklagten. Insgesamt entsprach und entspricht der Umgang der Bundeswehr mit Homosexuellen und dessen Entwicklung weitestgehend dem allgemeinen gesellschaftlichen Umgang. Die Streitkräfte sollten sich bei Schwulen daher nicht entschuldigen, denn dafür gibt es keinerlei Veranlassung. Wenn AKK das aus parteipolitischen und PR-Gründen nun plötzlich anders sieht, kann man sie persönlich nicht hindern.

Die Bundeswehr sollte vielmehr prüfen, wie sie mit schwulen Soldaten und Reservisten umgeht, die bis 2000 rechts- und vorschriftenwidrig Dienst in der Bundeswehr geleistet haben, wie z.B. der 1963 geborene ehemalige MdB Johannes Kahrs.  Der hat sich nach dem Abitur in zwei Jahren Wehrdienst zum Reserveoffizier ausbilden lassen und sich dann offenbar in Wehrübungen und später, durch sein politisches Amt begünstigt, bis zum Oberst der Reserve „hochgeschummelt“. Denn mindestens 17 Jahre (1983-2000) hat er als schwuler Soldat widerrechtlich Dienst geleistet, sich gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes und diesbezügliche Vorschriften zum Vorgesetzten ausbilden lassen und so die Bundeswehr betrogen, wie auch seine Kameraden hintergangen!

Ehemalige Soldaten und Reservisten, die vor 2000 gegen Recht und Gesetz in der Bundeswehr gedient haben, sollten für ihren Rechtsbruch nicht entschädigt werden.

(26.07.2020)

 

Bei Interesse an ähnlicher Thematik lesen Sie auch:

http://www.hansheinrichdieter.de/html/schwuleinderbw.html

http://www.hansheinrichdieter.de/html/grueneanmassungen.html

http://www.hansheinrichdieter.de/html/einsatztauglichebundeswehr.html

http://www.hansheinrichdieter.de/html/parlamentarischetrauerspiele.html

 

 

nach oben

 

zurück zur Seite Klare Worte